23.07.2010
Kitesurfen vor der Wangerländer Küste
Seit Juni 2007 sind vor der Wangerländer Küste zwei Gebiete für das Kitesurfen freigegeben. Damit soll diese Trendsportart kanalisiert und im Ergebnis der Schutz der Natur in besonders empfindlichen Bereichen des Nationalparks gesichert werden.
- Die für das Kitesurfen zugelassenen Gebiete ergeben sich aus den anliegenden Kartenausschnitten
- Die Gemeinde muss gewährleisten, dass das Kite-Surfen nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen innerhalb des Nationalparks stattfindet.
- Die Grenzen der Kite-Surfgebiete sind mit Bojen, Pricken ö. ä. kenntlich zu machen.
- Die Befreiung gilt nicht für das Buggy-Kiting, das Fliegen lassen von Drachen, Modellflugzeugen oder anderen Kleinflugkörpern und den Start von Ballons.
Die beiden Flächen liegen in der Zwischenzone des Nationalparks vor den Stränden von Hooksiel und Schillig.


