
"Der will nur spielen"?? Ein Hund scheucht einen Schwarm Austernfischer auf. Foto: Bodo Kiefer
Voraussichtlich werden auch in diesem Jahr wieder mehrere Zehntausend Brutpaare von See- und Küstenvögeln das Wattenmeer als Kinderstube für ihren Nachwuchs nutzen. Insbesondere für die zahlreichen Bodenbrüter in offener Landschaft, wie z.B. Sandregenpfeifer oder Austernfischer, keine einfache Zeit, in der sie zahlreichen Gefahren weitgehend schutzlos ausgesetzt sind. Umso wichtiger ist es, dass Wanderer auf den gekennzeichneten Wegen bleiben. Schilder und Infotafeln vor Ort sowie Faltblätter (erhältlich u. a. in Nationalpark-Häusern) informieren über die Bereiche, die während der Brutzeit betreten werden dürfen.
Dabei gilt: Hunde sind im Nationalpark grundsätzlich erlaubt, müssen aber - ganzjährig - stets angeleint sein. Frei umherlaufende Hunde sind in der Brutzeit besonders fatal, denn jede Störung stellt eine Gefährdung für den Nachwuchs dar. Wenn die Eltern das Nest verlassen, um sich in Sicherheit zu bringen oder den Angreifer vom Nest wegzulocken, bleiben die Eier bzw. Küken schutzlos zurück.
Anders als beim Auffliegen ganzer Vogelschwärme (Foto), nimmt der Störer das Fluchtverhalten einzelner Vogeleltern meist gar nicht wahr.
Eine weitere „Vogelscheuche“ sind Flugdrachen. Ihre Silhouette am Himmel wirkt wie ein Greifvogel und bewirkt entsprechende Fluchtreflexe.
„Im Nationalparkgesetz sind Anleinpflicht und Drachenverbot unmissverständlich geregelt“, erinnert Arndt Meyer-Vosgerau, Dezernent für Naturschutz bei der Nationalparkverwaltung. Das Wegegebot in Brutgebieten im Vorland in der Zwischenzone des Nationalparks gilt bis zum 31. Juli. Die Ruhezone darf ganzjährig nur auf den Wegen betreten werden.
Bei den Tourismus-Gemeinden kann man sich nach Hundestränden und Drachenwiesen erkundigen.