Kitesurfen
Auf Antrag der Gemeinden können Flächen für das Kitesurfen zugelassen werden. Ziel ist, dass die Kitesurfer sich nur innerhalb dieser zugelassenen, gekennzeichneten Flächen aufhalten und somit benachbarte strenge Schutzzonen nicht beeinträchtigt werden.
Dieser Kompromiss zwischen Naturschutz und Freizeitaktivitäten funktioniert nur, wenn die Kiter sich an die damit verbundenen Regelungen halten. Die Zulassung erfolgt jeweils befristet. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen kann sie widerrufen werden. Die Flächen zum Kiten werden mit Bojen gekennzeichnet, die Gemeinden müssen darauf achten, dass die Bestimmungen für die Zulassung eingehalten werden.
Außerhalb der hier aufgeführten zugelassenen Flächen ist das Kitesurfen in der Ruhezone (in den Karten rot dargestellt) und Zwischenzone (grün) des Nationalparks streng verboten.
Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Wasserschutzpolizei kontrolliert, Verstöße werden geahndet!
In der Navigationsspalte (links) finden Sie die Karten und Bestimmungen für die zugelassenen Kitesurf-Flächen im niedersächsischen Wattenmeer:
- Upleward (Krummhörn)
- Dornumersiel
- Neuharlingersiel
- Wangerland (Hooksiel, Schillig)
- Cuxhaven und Wurster Nordseeküste (Dorum-Neufeld, Wremen)
- Insel Baltrum
- Insel Langeoog
Auf den Inseln Borkum und Wangerooge ist das Kitesurfen nur in der Erholungszone des Nationalparks zugelassen.

