23.07.2010

Kitesurfen

In den letzten Jahren haben die Kitesurfer das Wattenmeer vor der niedersächsischen Küste für sich als Revier entdeckt. Das Wattenmeer ist jedoch als Nationalpark, UNESCO-Weltnaturerbe, UNESCO-Biosphärenreservat und durch EU-Richtlinien (Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet) geschützt. Deshalb muss die flächen- und störungsintensive Sportart so kanalisiert werden, dass geschützte Tiere - insbesondere Vögel, aber auch Robben - nicht gestört werden.
Kitesurfer im Wattenmeer
Kitesurfer im Wattenmeer
© Claus Schulz

Auf Antrag der Gemeinden können Flächen für das Kitesurfen zugelassen werden. Ziel ist, dass die Kitesurfer sich nur innerhalb dieser zugelassenen, gekennzeichneten Flächen aufhalten und somit benachbarte strenge Schutzzonen nicht beeinträchtigt werden.

Dieser Kompromiss zwischen Naturschutz und Freizeitaktivitäten funktioniert nur, wenn die Kiter sich an die damit verbundenen Regelungen halten. Die Zulassung erfolgt jeweils befristet. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen kann sie widerrufen werden. Die Flächen zum Kiten werden mit Bojen gekennzeichnet, die Gemeinden müssen darauf achten, dass die Bestimmungen für die Zulassung eingehalten werden.

Außerhalb der hier aufgeführten zugelassenen Flächen ist das Kitesurfen in der Ruhezone (in den Karten rot dargestellt) und Zwischenzone (grün) des Nationalparks streng verboten.

Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Wasserschutzpolizei kontrolliert, Verstöße werden geahndet!

In der Navigationsspalte (links) finden Sie die Karten und Bestimmungen für die zugelassenen Kitesurf-Flächen im niedersächsischen Wattenmeer:

  • Upleward (Krummhörn)
  • Dornumersiel
  • Neuharlingersiel
  • Wangerland (Hooksiel, Schillig)
  • Cuxhaven und Wurster Nordseeküste (Dorum-Neufeld, Wremen)
  • Insel Baltrum
  • Insel Langeoog

Auf den Inseln Borkum und Wangerooge ist das Kitesurfen nur in der Erholungszone des Nationalparks zugelassen.