Kitesurfen vor Dornumersiel
Das für das Kitesurfen zugelassene Gebiet ergibt sich aus der anliegenden Übersichtskarte und ist vor Ort gekennzeichnet.
Das Kitesurfen ist in der bezeichneten Fläche nur in den Monaten April bis Oktober eines Jahres zulässig. Die Ausübung des Kitesports wird auf die Zeit von 3 Stunden vor bis 3 Stunden nach Hochwasser beschränkt.
Außerhalb der zugelassenen Flächen ist das Kitesurfen in der Ruhezone und Zwischenzone des Nationalparks streng verboten.
Diese Befreiung von den Verboten des Nationalpark-Gesetzes ist befristet bis zum 31.10.2013 und kann widerrufen werden, wenn die Nebenbestimmungen nicht eingehalten werden.
Die Befreiung gilt nur für das Kitesurfen, aber nicht für das Buggykiting, das Fliegenlassen von Drachen, Modellflugzeugen oder anderen Kleinflugkörpern oder den Start von Ballons.

