01.02.2012

Kitesurfen vor Upleward (Krummhörn)

Diese Befreiung von den Verboten des Nationalpark-Gesetzes ist befristet bis zum 31.10.2013 und kann widerrufen werden, wenn die Nebenbestimmungen nicht eingehalten werden.

Die für das Kitesurfen zugelassenen Gebiete sind in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt und vor Ort mit Bojen gekennzeichnet.

Das Kitesurfen ist in der bezeichneten Fläche nur in den Monaten April bis Oktober eines Jahres zulässig. Die Ausübung des Kitesports wird auf die Zeit von drei Stunden vor bis drei Stunden nach Hochwasser beschränkt.

Die Befreiung gilt nicht für das Buggykiting, das Fliegenlassen von Drachen, Modellflugzeugen oder anderen Kleinflugkörpern oder den Start von Ballons.