Der Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer ist Weltnaturerbe
Passend zum Jahr der Umwelthauptstadt hat die UNESCO heute dem Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer den Titel „Weltnaturerbe“ verliehen. Mit der Aufnahme in die Liste der Welterbestätten unterstreicht die UNESCO den „außergewöhnlichen universellen Wert“ des Hamburgischen Wattenmeers. 137 km² Watt um die Inseln Neuwerk, Schar-und Nigehörn stehen jetzt in einer Reihe mit z.B. dem Great Barrier Reef in Australien, dem Grand Canyon in den USA, und dem Serengeti-Nationalpark in Tansania, aber auch u.a. mit Kulturstätten wie den Pyramiden von Gizeh, den Tempeln von Abu Simbel und dem Kölner Dom.
Umweltsenatorin Jutta Blankau: „ Ich freue mich riesig, dass Hamburg im Jahr der Umwelthauptstadt diese weltweit höchste Naturschutz-Auszeichnung für unseren Nationalpark und für die Zusammenarbeit mit den Partnern in der grenzüberschreitenden Wattenmeer-Region erhalten hat. Auch wenn die Anerkennung als Weltnaturerbe nicht mit einem höheren Schutzstatus verbunden ist, so verpflichtet sich die Stadt damit, diesen Naturschatz von Weltrang für die nachkommenden Generationen zu bewahren. Den Neuwerkern danke ich herzlich für ihre Bereitschaft, die Nominierung zu unterstützen, und ich bedanke mich auch bei allen anderen Partnern der Trilateralen Wattenmeerkooperation, die wertvolle Hilfe geleistet haben.“
Mit dem heutigen Eintrag in die Liste der Welterbestätten der Menschheit bekommt Hamburg seine erste eigene Welterbestätte und macht zugleich den deutschen Anteil des grenzüberschreitenden Weltnaturerbe Wattenmeer komplett. Schon bei der Anerkennung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe in den Niederlanden, Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatte die UNESCO ausdrücklich feststellt, dass notwendige Maßnahmen zur Erweiterung und zur Unterhaltung der großen Seeschifffahrtsstraßen in den Flussmündungen auch künftig möglich bleiben. Dadurch konnten beim Nominierungsverfahren endgültig die Befürchtungen von Politik und Wirtschaft ausgeräumt werden, die Anerkennung als Weltnaturerbe könne zu Lasten des Hamburger Hafens gehen.
Hintergrund
911 besondere Stätten, die als Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen, hat die Welterbe-Kommission der UNESCO bislang benannt (Stand Mai 2011). Mit einer solchen Anerkennung verpflichtet sich der Träger einer Welterbestätte, das besondere Schutzgut für die folgenden Generationen in seiner Unversehrtheit und für die gesamte Menschheit zu erhalten. Da die Welterbestätten inzwischen längst Qualitätssiegel für einzigartige Erlebnis-Destinationen darstellen, haben sie große - auch finanzielle - Bedeutung für Image, Marketing und damit Tourismus. Den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer besuchen jährlich rund 100.000 Gäste.
Das hamburgische Wattenmeer gehört - trotz seiner beachtlichen Entfernung zum Rathaus (ca. 105 km Luftlinie bis Neuwerk) zu den ältesten Stadtteilen. Bereits 1299 erhielten die Hamburger das Recht von den Herzögen von Sachsen-Lauenburg, dort ein „Werk“ zur Kennzeichnung der Elbmündung einzurichten. Der von 1300-1310 errichtete Neuwerker Wehr-/Leuchtturm steht noch immer. Er ist Hamburgs ältestes erhaltenes Gebäude und zugleich das älteste Profangebäude an der gesamten Wattenmeerküste. Nur zwischen 1937-1945 wehte auf Neuwerk die Flagge Preussens, nach dem Krieg und bis 1969 die von Niedersachsen. Hamburgs Pläne, nach der Rückübertragung dort einen (damals) weltweit einzigartigen Tiefwasserhafen zu errichten, wurden nicht umgesetzt. Heute schützt Hamburg im Wattenmeer gemeinsam mit seinen Partnern in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, den Niederlanden und Dänemark dort weltweit einzigartige Natur. Das gesamte Wattenmeer Den Helder in den Niederlanden bis Esbjerg in Dänemark hat eine Fläche von rund 11400 km². Seit Oktober 2010 ist auch das dänische Wattenmeer nördlich der Insel Sylt als Nationalpark geschützt. Unser nördlicher Nachbar strebt ebenfalls die Anerkennung als Weltnaturerbestätte an.
Link zum Text in der Weltnaturerbe-Bewerbung der Niederlande, von Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die von der UNESCO anerkannt wurde (S. 120 ff, Abschnitt 4.b).
Kontakt:
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Volker Dumann,
T: (040)428.40-32 49, Volker.Dumann @bsu.hamburg.de.
