Nationalpark Wattenmeer
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Kitesurfen [1]

Themen: 
Kitesurfen [2]
Kitesurfzonen [3]
Kiten [4]
In den letzten Jahren haben die Kitesurfer das Wattenmeer vor der niedersächsischen Küste für sich als Revier entdeckt. Das Wattenmeer ist als Nationalpark sowie durch die EU-Richtlinien (Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet) geschützt. Aufgrund seiner Einmaligkeit wurde es als UNESCO Weltnaturerbe anerkannt. Um Störungen, insbesondere von Vögeln und Robben, zu vermeiden, ist das Kitesurfen nicht gestattet.
Kitesurfer im Wattenmeer. Foto Claus Schulz

Kitesurfer im Wattenmeer. Foto Claus Schulz

Auf Antrag der Gemeinden können jedoch Flächen für das Kitesurfen zugelassen werden. Ziel ist, dass die Kitesurfer sich nur innerhalb dieser zugelassenen, gekennzeichneten Flächen aufhalten und somit benachbarte strenge Schutzzonen nicht beeinträchtigt werden.

Dieser Kompromiss zwischen Naturschutz und Freizeitaktivitäten funktioniert nur, wenn die Kiter sich an die damit verbundenen Regelungen halten. Die Zulassung erfolgt jeweils befristet. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen kann sie widerrufen werden. Die Kitesurfzonen werden mit Bojen gekennzeichnet, die Gemeinden müssen darauf achten, dass die Bestimmungen für die Zulassung eingehalten werden.

Außerhalb der hier aufgeführten zugelassenen Flächen ist das Kitesurfen in der Ruhezone (in den Karten rot schraffiert dargestellt) und Zwischenzone (grün schraffiert) des Nationalparks streng verboten.

Eine Übersichtskarte mit der Lage der Kitesurfzonen finden Sie in der rechten Spalte zum Download.

Die Detailkarten der einzelnen Kitesurfzonen, mit Koordinaten, finden Sie alphabetisch nach Orten geordnet als einzelne Menüpunkte.

Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Wasserschutzpolizei kontrolliert, Verstöße werden geahndet!

Bitte beachten:

Das Land Niedersachsen übernimmt für etwaige Schäden oder Unfälle, die Personen während des Aufenthaltes auf landeseigenen Flächen oder in dem für das Kitesurfen zugelassenen Gebiet entstehen oder von diesen Personen verursacht werden, keine Haftung.

Aufgrund der Übertragung der Koordinaten aus dem Bewilligungsbescheid in das Geografische Informationssystem (GIS) kann es zu leichten Abweichungen in der Kartendarstellung kommen. Maßgeblich ist die Darstellung im Bescheid, den der Antragsteller erhalten hat.

 

 

 


Quellen-URL (abgerufen am 22.04.2018 - 05:00): http://www.nationalpark-wattenmeer.de/nds/nationalpark/erlaubt-verboten/kitesurfen

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[1] http://www.nationalpark-wattenmeer.de/nds/nationalpark/erlaubt-verboten/kitesurfen
[2] http://www.nationalpark-wattenmeer.de/schlagworte/kitesurfen
[3] http://www.nationalpark-wattenmeer.de/schlagworte/kitesurfzonen
[4] http://www.nationalpark-wattenmeer.de/schlagworte/kiten