Schleswig-Holstein

Nationalparkstiftung

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Transparenz ist uns wichtig, damit jederzeit nachvollziehbar ist, wie wir arbeiten und wie wir die uns anvertrauten Zuwendungen einsetzen.

Die Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein strebt deshalb an, mit der Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung und der Offenlegung unserer Arbeitsstrukturen Mitglied in der Initiative Transparente Zivilgesellschaft zu werden. Daher verpflichten wir uns, – sobald sie vorliegen – folgende 10 Angaben hier zu veröffentlichen:

Die Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Tönning. Sie wurde am 17.12.2015 gegründet.

Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein
c/o Nationalparkverwaltung
Schlossgarten 1, 25832 Tönning
Mail:

Die Satzung steht hier zum Download bereit. Ziel ist die Förderung des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Anträge zur Projektförderung können jederzeit eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Förderrichtlinie und nutzen das Antragsformular.

Die Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.

  • Stiftungsrat (Vorsitz: Dr. Holger Gerth, 1. Stellvertreter: Frank Ketter, 2. Stellvertreter: Harald Förster)
  • Stiftungsvorstand (1. Vorsitzender: Michael Kruse, Stellvertretender Vorsitzender: Florian Lorenzen)

Weitere Informationen hier zum Download als PDF

siehe Punkt 4

Das Stiftungsvermögen stammt aus Zahlungen Hamburgs an Schleswig-Holstein für die Verbringung von Baggergut aus den Zufahrten zum Hamburger Hafen zur Tonne E3 bei Helgoland.

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