25.07.2010

Ich möchte ...

... angeln, campen oder meinen Hund laufen lassen. Wo geht das?
Wattwanderung
Wattwanderung
© Stock/LKN-SH

Angeln

Ja bitte. Sie benötigen – wie für jedes Gewässer in Deutschland - einen gültigen Fischereischein. Im küstennahen Bereich ist Angeln grundsätzlich möglich. Ausnahme sind Brut- und Rastgebiete in Salzwiesen, die vor Ort kenntlich gemacht sind. Auch vom Boot aus ist es im Nationalpark fast überall möglich, zu angeln. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Im nutzungsfreien Gebiet südlich des Hindenburgdammes ist das Angeln vom Boot aus verboten. Wegen der Mauser der Brandenten im südlichen Dithmarscher Wattenmeer sollten einige Priele in diesem Gebiet vom 1. Juli bis 15. September nicht befahren werden. Diese Regelung ist freiwillig.

Baden

Gern, das können Sie fast überall, denn das Baden ist an allen Stränden erlaubt. In einigen Gebieten werden für Brutvögel spezielle Teilbereiche abgesperrt. Hierauf wird jeweils vor Ort hingewiesen.

Campen

Zelten und das Aufstellen von Wohnmobilen über Nacht ist nur außerhalb des Nationalparks möglich. Eine Übersicht der Standorte gibt die Nordsee-Ferienkarte.

Drachen steigen lassen

Das Nationalparkgesetz sieht hierzu zwar keine speziellen Verbote vor, im Nationalpark dürfen aber grundsätzlich keine Tiere beunruhigt werden. Die am Himmel stehenden Drachen verursachen große Störungen bei Vögeln. Daher sollte man im Nationalpark keine Drachen steigen lassen. In einzelnen Gebieten haben die lokalen Kurverwaltungen spezielle Gebiete für Drachen steigen lassen ausgewiesen oder gesperrt. Hinweise gibt es vor Ort.

Hunde laufen lassen

Sie können Ihren Hund in den Nationalpark mitnehmen. Allerdings besteht im gesamten Nationalpark und auf den Deichen Leinenzwang. Dies schützt nicht nur die Wildtiere sondern auch die Schafe vor Störungen.

Rad fahren

Dies ist auf befestigten Wegen entlang der Deiche, auf der Hamburger Hallig und auf dem Weg zum Leuchtturm von Westerhever möglich. Auf diesen Wegen ist es auch erlaubt.

Reiten

Reiten ist in bestimmten Strandbereichen von St. Peter-Ording und in einigen anderen Gebieten, die derzeit festgelegt werden, erlaubt. Im übrigen Nationalpark ist es verboten.

Seehunde beobachten

Hierzu gibt es von vielen Häfen spezielle Ausflugsfahrten, die eine gute Beobachtung der Tiere ermöglichen. Alle Fahrten erfolgen in Abstimmung mit der Nationalparkverwaltung.

Vögel beobachten

Die besten Beobachtungsmöglichkeiten hat man an den Rastplätzen während des Hochwassers. Naturschutzverbände und einige Wattführer bieten ornithologische Exkursionen an, die durch Aushänge vor Ort bekannt gemacht werden.

Wattwandern

Der Nationalpark kann fast überall betreten werden. In den Salzwiesen und Stränden sollte man aber gekennzeichnete Brut- und Rastgebiete beachten. Wattwanderungen sind außerhalb der Zone 1 erlaubt. Aus Sicherheitsgründen sollte man allerdings keine Alleingänge im Watt unternehmen, sondern sich einer naturkundlichen Führung anschließen; dies macht das Wattwandern auch interessanter.

Wassersport betreiben

Generell dürfen alle Fahrwasser jederzeit befahren werden. Auch für den Wassersport im Nationalpark gibt es „Spielregeln“. Eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums enthält z.B. Fahrverbote für die Schutzzone 1, für Robben- und Vogelschutzgebiete und eine abgestufte Geschwindigkeitsregelung.

Wattwümer graben

Sie brauchen eine Grabeforke und einen Fischereischein – dann können Sie im küstennahen Watt für den persönlichen Bedarf Wattwürmer graben.