Jagd

Die Jagd im Nationalpark ist in den drei Bundesländern unterschiedlich geregelt.

... in Schleswig-Holstein

Die Jagd auf Wasservögel oder Seehunde ist im Nationalpark verboten. Auf den Inseln und Halligen, die nicht im Nationalpark liegen sowie auf der Binnenseite der Deiche am Festland ist die Jagd auf Wasservögel möglich.

Bis zur Jagdsaison 1988/89 wurden im Nationalpark Wasservögel gejagt. Rund 500 Jäger erlegten jährlich etwa 10.000 Enten und Gänse (50 % Pfeifenten, 35 % Stockenten). Nach intensiver öffentlicher Diskussion beschlossen die Umwelt- und Landwirtschaftsminister 1989 die Einstellung der Wasservogeljagd.

Die Jagd auf Seehunde war in Schleswig-Holstein bereits 1974 eingestellt worden, als nur noch 1.500 Tiere gezählt wurden. Seitdem hat sich der Aufgabenbereich der Seehundjäger in Richtung Naturschutz, Umweltbeobachtung und Öffentlichkeitsarbeit verschoben und der Seehundbestand ist in Schleswig-Holstein auf rund 10.000 Tiere angewachsen. Unter der traditionellen Bezeichnung „Seehundjäger“ hat das Umweltministerium 21 Jagdschutzbeauftragte bestellt, die das Gebiet des Nationalparks betreuen. Sie entscheiden über den Umgang mit gefundenen, hilflos oder krank erscheinenden Seehunden und bergen tote Tiere. Jeder Fall wird protokolliert und der Nationalparkverwaltung gemeldet.

... in Hamburg

Im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer ist die Jagd verboten.

Vorgesehen ist lediglich der jagdrechtlich gebotene Jagdschutz

  • zur Regulierung wildernder Hunde und Katzen zum Schutz von Wildtieren vor wildernden Haustieren und
  • zur Erlösung schwerkrank aufgefundener Tiere von ihrem Leiden.

... in Niedersachsen

Geregelt wird die Jagd im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer durch das niedersächsische Jagdrecht sowie über das Nationalparkgesetz. Die Jagd im Nationalpark ist grundsätzlich zulässig.

Das Bestreben, die Jagd im Nationalpark an den Schutzzweck des Gebietes anzupassen, wird in der Ausgestaltung der Jagdpachtverträge deutlich. Mit dort formulierten Einschränkungen wird die Jagd an den Schutzzweck angepasst.

Bei der Umsetzung des Naturschutzes im Nationalpark kann es zu Interessenkonflikten mit der Jagd kommen. Es gibt jedoch auch gemeinsame Ziele, die eine enge Zusammenarbeit zwischen Jagd und Nationalparkverwaltung erfordern. Dazu gehören

  • Erhaltung einer gebietsspezifischen Biodiversität
  • Störungsminimierung
  • Schutz von Wildtieren vor wildernden Haustieren
  • Regulierung natürlicher Prädatoren
  • Schutz vor Wildseuchen