In der letzten Sitzungswoche der jüngst abgelaufenen 18. Legislaturperiode hat der Niedersächsische Landtag mit Gesetz vom 22. September 2022 noch einmal Anpassungen in den niedersächsischen Naturschutzgesetzen vorgenommen. In das Wattenmeer-Nationalparkgesetz wurde ein ausdrückliches Verbot von Tiefbohrungen aufgenommen. Auch den Nationalpark betrifft die Rücknahme des gesetzlichen Biotopschutzes für Maßnahmen der Deicherhaltung, wie sie im Niedersächsisches Naturschutzgesetz – die neue Bezeichnung des bisherigen Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz – nun bestimmt ist.
© Martin Stock / LKN.SH