Das UNESCO-Biosphärenreservat „Niedersächsisches Wattenmeer“ sowie die Funktion des niedersächsischen Wattenmeeres als Teil des trilateralen UNESCO-Weltnaturerbes gesetzlich zu verankern, war Ziel und Gegenstand der jüngsten Anpassung des Gesetzes über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG). Mit Beschluss vom 10.06.2021 hat der Niedersächsische Landtag mit großer Mehrheit damit die bestehenden Anerkennungen der UNESCO gewürdigt und insbesondere der geplanten Erweiterung der Entwicklungszone der Biosphäre einen klaren rechtlichen Rahmen gegeben.
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