
Im Nationalpark-Gesetz ist festgelegt, in welchen Bereichen des Nationalparks auch andere Behörden als die Nationalparkverwaltung zuständig sind.
Für die Betreuung des Nationalparks vor Ort sind seit 2015 die hauptamtlichen Ranger zuständig. Auf den Inseln Wangerooge, Mellum und Minsener Oog übernimmt der Mellumrat im Auftrag der Verwaltung die Betreuung und Überwachung.
Für jede Insel und die verschiedenen Küstenregionen sind zudem Mitarbeiter/innen der Nationalparkverwaltung als Regionalbetreuer eingesetzt. Sie sind regelmäßig vor Ort, kennen die Gegebenheiten und pflegen die Kontakte zu Gemeinde, Touristik, Vereinen und weiteren Personen / Institutionen, die Kooperationspartner der Nationalparkverwaltung sind.