Niedersachsen

28.06.2024 | | Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer

Beratung und Information zu Weidetierhaltung und Wolf auf Norderney

Nationalparkverwaltung, Stadt Norderney und Wolfsbüro Niedersachsen tauschen sich mit Weidetierhalter*innen zum Umgang mit dem Wolf aus

Am 21.06. ist auf Aufnahmen von Wildtierkameras auf der ostfriesischen Insel Norderney in der Ruhezone des Nationalparks ein Wolf identifiziert worden (siehe hierzu die unten verlinkten Pressemitteilungen der Stadt Norderney und der Nationalparkverwaltung).

Die Nationalparkverwaltung und die Jägerschaft sind weiterhin wachsam und verfolgen das Geschehen auf der Insel intensiv. Hierzu werden weitere Wildtierkameras durch die Nationalparkverwaltung ausgebracht. Zudem fand in der Nacht vom 27. auf 28.06. eine gemeinsame Drohnenbefliegung durch Mitarbeiter des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und der Nationalparkverwaltung mit einer Wärmebildkamera statt. Hierbei konnte der Wolf erneut in der Ruhezone des Nationalparks aufgefunden werden. 

Bislang gibt es keine bestätigten Interaktionen mit Weidetieren. Um dennoch Fragen zu möglichen Auswirkungen eines Wolfsvorkommens zu klären, haben die Nationalparkverwaltung und die Stadt Norderney am 28.06. die Norderneyer Weidetierhalter*innen sowie Vertreter*innen der Jägerschaft, des Landkreises und der Domänenverwaltung zu einem fachlichen Austausch eingeladen.

Die regionale Wolfsberaterin und die Aufgabenbereichsleiterin des NLWKN Wolfsbüros Niedersachsen informierten über mögliche Risiken durch Wölfe für die Weidetierhaltung und Schutzmaßnahmen, die nun ergriffen werden können. Die Teilnehmer*innen erhielten einen aktuellen Überblick über die Situation und hatten Gelegenheit, eigene Bedenken zu äußern und offene Fragen zu stellen. Die ehrenamtliche Wolfsberaterin und die Aufgabenbereichsleiterin des Wolfbüros klärten über die aktuellen Möglichkeiten des Herdenschutzes auf. Das von ihnen mitgebrachte Herdenschutzmaterial kann durch die Weidetierhalter*innen geliehen und bei Bedarf ausgebracht werden. Die Veranstaltung war von sachlichem Austausch geprägt und klärte über die vorhandenen Handlungsoptionen auf, sodass nun weitere präventive Maßnahmen durch die Weidetierhalter*innen ergriffen werden können.

Der Wolf – ein geschütztes Wildtier

Da der Wolf rechtlich als streng geschützte Art (gem. Bundesartenschutzverordnung n. Bundesnaturschutzgesetz sowie EU FFH-Richtlinie) eingestuft ist, darf er nicht absichtlich gestört, gefangen oder geschossen werden. Eine „Entnahme“ jedweder Art ist nur auf Genehmigung in genau regulierten Einzelfällen möglich, wenn zum Beispiel fortwährend hinreichend geschützte Nutztiere erbeutet werden oder wenn vom Wolf eine direkte Gefahr für Menschen ausgeht. In diesen Fällen kann von der für den Naturschutz und die Landschaftspflege zuständigen Behörde eine Fang- oder Abschussgenehmigung erteilt werden. Hier gilt es derzeit auf Norderney keinen Anhaltspunkt.

Wolfssichtungen melden

Melden Sie Wolfsichtungen bitte bei der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer telefonisch unter 04421 911-0 bzw. per Mail an oder nutzen Sie die App „Wolfsmeldungen Niedersachsen“ der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (Google Play Store)