Schleswig-Holstein

17.07.2025 |

Erneuerte Muscheleinigung

Hintergrundinformation

Das Land Schleswig-Holstein, Muschelfischerei und führende Naturschutzverbände haben wichtige Ergänzung zur Eckpunktevereinbarung von 2015 zur Miesmuschelkultur im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer beschlossen. Hintergrund ist die veränderte Erkenntnislage über die Lebensräume im Nationalpark und das gemeinsame Ziel, wirtschaftliche Nutzung und Naturschutz in Einklang zu bringen.

Was ist bisher passiert?

Im Jahr 2015 einigten sich das Land Schleswig-Holstein, die Erzeugerorganisation schleswig-holsteinischer Muschelzüchter und wichtige Naturschutzverbände auf eine nachhaltige Form der Miesmuschelkultur im Nationalpark. Diese wurde 2017 rechtlich verbindlich umgesetzt. Grundlage war ein Kompromiss nach langen rechtlichen Auseinandersetzungen, der die Nutzung der sensiblen Meeresumwelt regeln sollte.

Neue Erkenntnisse über geschützte Riffe

Eine neue, flächendeckende Kartierung des Wattenmeeres durch wissenschaftliche Institute hat nun ergeben, dass es deutlich mehr geschützte Riffstrukturen gibt als bisher angenommen. Statt der bislang bekannten 449 Hektar wurden 1.140 Hektar Riffstruktur identifiziert – ein Zuwachs von 691 Hektar, vor allem im Gebiet des Hörnumtiefs zwischen Sylt und Amrum. Diese artenreichen Riffe stellen besonders schützenswerte Lebensräume dar und sind unvereinbar mit bestimmten Formen der Muschelfischerei.

Notwendige Anpassung des Programms

Da die bisherigen Regelungen keine ausreichende Grundlage boten, um mit dieser neuen Entwicklung umzugehen, haben sich die Vertragspartner auf eine Erweiterung und teilweise Anpassung der bestehenden Eckpunkte verständigt:

  • Ausweitung und Flexibilisierung der Nutzung: Die zulässige Fläche für Muschelkulturbezirke (MKB) wird moderat von 1.700 auf 1.820 Hektar erhöht. Innerhalb des genehmigten Wirtschaftsgebietes dürfen Muschelkulturen künftig flexibler verlegt werden. Dabei gelten klare Obergrenzen, insbesondere im besonders sensiblen Gebiet der Norderaue.
  • Schutz der Riffe: Neue Riffgebiete – mit Ausnahme weniger festgelegter Sonderflächen – bleiben frei von Muschelnutzung. Bestehende Saatmuschelkulturen auf Riffen behalten jedoch Bestandsschutz. Durch die Erweiterung der Karte werden diese Riffe künftig bei Genehmigungen besser berücksichtigt.
  • Einstellung der Besatzmuschelfischerei: Die Entnahme von wilden Jungmuscheln vom Meeresboden wird im gesamten Nationalpark dauerhaft eingestellt – ein großer Vorteil für die ungestörte natürliche Entwicklung im Wattenmeer.
  • Längere Planungssicherheit für Betriebe: Die Laufzeit des Muschelfischereiprogramms und der entsprechenden Genehmigungen wurde bis zum Jahr 2043 verlängert. Dadurch erhält die Muschelfischerei langfristige Planungssicherheit.

Ein gemeinsamer Weg in eine nachhaltige Zukunft

Alle Beteiligten – von den Landesministerien über die Muschelwirtschaft bis hin zu den Umweltverbänden – betonen, dass diese neue Vereinbarung den Ausgleich zwischen wirtschaftlicher Nutzung und ökologischer Verantwortung weiter stärkt. Die Lösung wurde im Dialog und auf Augenhöhe erarbeitet.

Während die Muschelzucht im Wattenmeer eine lange Tradition hat und ein wichtiger Wirtschaftszweig in der Region ist, steht zugleich das Ökosystem Wattenmeer mit seiner einzigartigen Biodiversität als Nationalpark und UNESCO-Weltnaturerbe unter besonderem Schutz. Mit der jetzt erzielten Einigung ist es gelungen, diese beiden Interessen erneut in Einklang zu bringen – ein Beispiel für kooperativen Naturschutz in der Praxis.

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Gruppenbild auf einem Schiff mit Deutschlandfahne. Viele Personen ragen Anzüge und halten ein Papier in den Händen.
Die Unterzeichnenden der erneuerten Eckpunktevereinbarung (v.l.n.r., mit Paper in der Hand): Harald Förster (Schutzstation Wattenmeer), Thomas Rothmund (NABU Landesverband Schleswig-Holstein), Werner Schwarz (Fischereiminister, MLLEV), Silvia Gaus (Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein), Dr. Hans-Ulrich Rösner (WWF), Heinz Maurus (Erzeugerorganisation Schleswig-Holsteinischer Muschelfischer), Tobias Goldschmidt (Umweltminister, MEKUN)

© Anne Bönisch / LKN.SH

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