Schleswig-Holstein

10.07.2026 | | Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer

Nach dem Feuer auf Trischen

Nationalparkverwaltung gibt Zwischenstand

Nach dem Brand der Vogelwarthütte auf der Insel Trischen hat sich die Nationalparkverwaltung Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer vor Ort ein Bild gemacht.
Zwei Mitarbeitende waren am Donnerstagnachmittag (9.7.) gemeinsam mit einem Ermittlungsteam der Kriminalpolizei auf der streng geschützten Vogelinsel in der Kernzone des Nationalparks.

„Die Hütte und ihr Ständerwerk wurden durch das Feuer vollständig zerstört. Rund um den Brandherd ist die Dünen- und Salzwiesenvegetation auf einer Fläche von rund 350 Quadratmetern abgebrannt“, berichtet Moritz Padlat, Leiter des Fachbereichs Umweltbeobachtung und Planungsgrundlagen in der Nationalparkverwaltung. Brutvögel seien durch den Brand nicht zu Schaden gekommen.

„Wir sind bestürzt über dieses dramatische Ereignis und gleichzeitig erleichtert, dass es sowohl für den Naturschutzwart als auch für die Natur verhältnismäßig glimpflich ausgegangen ist“, sagt Franziska Junge, Leitung der Nationalparkverwaltung und betont: „Einen großen Dank allen Helfenden für ihren nächtlichen Einsatz.“

Wildnisgebiet Trischen

Die Insel Trischen liegt in der besonders geschützten Schutzzone 1 des Nationalparks und darf gemäß Nationalpark-Gesetz nicht betreten werden. Auf der halbmondförmigen Sandinsel rasten und brüten jährlich hunderttausende Vögel, wie Knutts, Alpenstrandläufer und verschiedene Seeschwalben- und Möwenarten. Dank des Schutzes durch den Nationalpark finden sie hier ausreichend Ruhe, Nahrung und sichere Nistplätze. Auch Seehunde nutzen mit ihren Jungen die Insel als Ruhezone. Damit zählt Trischen zu den wenigen Wildnisgebieten in Schleswig-Holstein, in denen Natur Natur sein kann. 

Strenge Naturschutzregeln für Trischen

Die Nationalparkverwaltung hat seit vielen Jahren den Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein mit der Gebietsbetreuung der Insel Trischen beauftragt. Der NABU setzt dazu in jedem Sommerhalbjahr eine Naturschutzwartin oder einen Naturschutzwart auf der Insel ein, um die Vogelbestände zu erfassen und weitere Monitoringmaßnahmen durchzuführen. Wie die Brandruine geräumt und die Betreuung der Insel in der laufenden Saison fortgesetzt werden kann, werden die Nationalparkverwaltung und der Naturschutzverein in den kommenden Tagen klären. Ebenso werden sie gemeinsam abstimmen, wie ein möglicher Ersatz der Hütte gestaltet werden kann. 

Zunächst aber müssen wegen der aktuellen Brutzeit, einer hochsensiblen Phase für die brütenden Vögel mit Eiern oder Küken in ihren Nestern, die menschlichen Aktivitäten auf der Insel so gering wie möglich gehalten werden. Außer für Brandermittlungs- und Naturschutzarbeiten ist das Betreten der Insel sowie das Nähern mit Booten nach wie vor streng verboten. So bleibt Trischen auch in dieser außergewöhnlichen Situation vor allem eines: ein Rückzugsraum für Tiere und für natürliche Dynamik, deren Schutz weiterhin an erster Stelle steht.

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Pressemitteilung des NABU