Schleswig-Holstein

Spenden und unterstützen

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer einsetzen möchten.

Zuwendungen an die Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein sind als Einzelspende oder als Zustiftung möglich.

Mit einer Einzelspende stellen Sie einen Betrag zur Verfügung, der von der Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein direkt ihrem satzungsgemäßen Zweck, also der Förderung des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, zugeführt wird. Sie unterstützen direkt aktuelle und zukünftige Förderprojekte.

Die Stiftung verfügt über ein eigenes Stiftungsvermögen. Zusammen mit Ihrer Einzelspende wird aus den Vermögenserträgen der satzungsgemäße Zweck gefördert.

Bei hohen Zuwendungen kann das Stiftungsvermögen mit einer Zustiftung erhöht werden. Der zugestiftete Betrag fließt dauerhaft in das Stiftungsvermögen. Er wird zusammen mit dem übrigen Stiftungskapital im Rahmen der Möglichkeiten ertragbringend bzw. vermögenserhaltend angelegt.

Unser Spendenkonto lautet:

Empfänger: Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein
Nord-Ostsee Sparkasse
IBAN: DE02 2175 0000 0164 8161 83
SWIFT-BIC: NOLADE21NOS
Verwendungszweck: ‚Spende‘

Die Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein ist vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Für eine Spendenbestätigung geben Sie bitte auf Ihrer Überweisung Ihren Namen und Ihre Postanschrift an. Spendenbescheinigungen werden ab einem Beitrag von 25 Euro erstellt.

Vielen Dank für Ihren Einsatz für das Weltnaturerbe Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer!

Logo Nationalparkstiftung SH 2022

Kontakt

Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein
c/o Nationalparkverwaltung Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
Schlossgarten 1, 25832 Tönning

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