Ölförderung

Erdölförderung findet seit 1987 ausschließlich im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer von der künstlichen Ölbohrinsel „Mittelplate A“ aus statt. An anderen Orten des Nationalparks ist die Erdölförderung gesetzlich verboten.

Die Ölförderinsel und die Förderung von Erdöl genießen Bestandsschutz, denn sie wurden genehmigt, bevor der Nationalpark 1985 entstand. Die Berechtigung zur Ölförderung auf der „Mittelplate A“ wurde 2010 für weitere 30 Jahre bis ins Jahr 2041 verlängert. Seit 2000 wird Erdöl zudem von der Landstation Dieksand durch abgelenkte Bohrungen aus dem Nationalpark gefördert.

Das Erdölförderunternehmen, ein Konsortium aus RWE Dea/Wintershall, hat weitere Erkundungsbohrungen im Nationalpark außerhalb der Ölförderinsel „Mittelplate A“ beantragt. Wenn dieser Antrag komplett und formal einwandfrei vorliegt, wird er an die Träger öffentlicher Belange und an die anerkannten Naturschutzvereinigungen versandt und vom Antragsteller der Öffentlichkeit vorgestellt.

Durch Verlagerung eines Prieles und zum Schutz vor Auskolkungen (damit die Ölförderinsel nicht durch die Strömung des Priels unterspült wird) wurden in den vergangenen Jahren Reparatur- und Deckwerksarbeiten an der Plattform notwendig. Sie waren so umfangreich, dass Ausgleichsmaßnahmen nach europäischem Naturschutzrecht erforderlich waren (Kohärenzsicherungsmaßnahmen). Diese vom zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) planfestgestellten Maßnahmen werden vom Naturschutzverein „Schutzstation Wattenmeer“ beklagt. Das Verwaltungsstreitverfahren gegen das LBEG ist derzeit (2/2014) beim Verwaltungsgericht Schleswig anhängig. Da südlich der Förderinsel ein neuer Priel entstanden ist, der die Auskolkungen rund um die Förderplattform verringert hat, konnten die Kolkschutzarbeiten vor der Vollendung aller Bauabschnitte inzwischen eingestellt werden.