Nationalparke im Wattenmeer

„Natur Natur sein lassen“ ist das Ziel aller Nationalparke. Einzigartige Natur soll erhalten werden – nicht nur die Tiere und Pflanzen, sondern die Landschaft in ihrer Gesamtheit, mit Bergen und Seen oder, in unserem Fall, Wattflächen und Prielen, Dünen und Salzwiesen - damit Menschen heute und in Zukunft darüber staunen, darin forschen und sich erholen können.

Schutzgebiete von großem Format

Ein Nationalpark ist ein Großschutzgebiet, das rechtlich streng geschützt ist. Nationalparke sind großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer landschaftlicher Eigenart. Sie befinden sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand. Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen.

In Deutschland gibt es 16 Nationalparke. Das schleswig-holsteinische und das niedersächsische Wattenmeer bilden die beiden flächenmäßig größten Nationalparke in Deutschland bzw. am europäischen Festland außerhalb von Russland. Im Wattenmeer ist es gelungen, das Ökosystem nahezu vollumfänglich unter den Schutz von Nationalparken zu stellen, das ist bundesweit betrachtet eine besondere Errungenschaft für den Naturschutz. Mitte der 1980er Jahre wiesen innerhalb von weniger als einem halben Jahr Schleswig-Holstein und Niedersachsen ihren Wattenmeeranteil als Nationalpark aus, fünf Jahre später gefolgt von Hamburg. Seitdem arbeiten die drei Wattenmeer-Nationalparke sehr eng zusammen, nicht nur zu dieser gemeinsamen Website.

Nationale Naturlandschaften (NNL)

Seit 2005 sind die deutschen Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparks unter der Dachmarke „Nationale Naturlandschaften“ vereint. Zwischen den Großschutzgebieten besteht ein Austausch zu verschiedenen Themen, um integrativen Naturschutz in Deutschland weiterzuentwickeln und neuen Herausforderungen zu begegnen.

Nationalparke sind eine Aufgabe von nationaler Bedeutung, für die das Bundesnaturschutzgesetz den Rahmen setzt. Die Einrichtung und Verwaltung von Nationalparken ist in Deutschland Angelegenheit der Bundesländer. Daher gibt es im Wattenmeer drei Nationalparke auf den Hoheitsgebieten der jeweiligen Küsten-Bundesländer.