Schleswig-Holstein

07.08.2019 |

Feuerwerke: ein Leitfaden für Veranstalter

Licht und Feuer faszinieren die Menschen von jeher, darum sind Feuerwerke und Lasershows zu jeder Jahreszeit beliebte Höhepunkte von Veranstaltungen – auch in der Nationalparkregion. Was jedoch für Besucher ein tolles Erlebnis sein kann, ist für die Tierwelt in Schutzgebieten oft mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden.

Ein von der Nationalparkverwaltung und den Unteren Naturschutzbehörden der Kreise Nordfriesland und Dithmarschen gemeinsam entwickelter Leitfaden will für diese Tatsache sensibilisieren und über die naturschutzrechtlichen Anforderungen bei der Planung, Genehmigung und Durchführung solcher Events informieren.

Besonders, wenn es um Veranstaltungen geht, die nicht direkt im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer oder anderen Schutzgebieten stattfinden, sind die Belange des Naturschutzes häufig nicht unmittelbar erkennbar – dabei wirken Lichtspektakel  oft weit über ihren eigentlichen Standort hinaus und in geschützte Naturräume hinein. Der Leitfaden soll Veranstalter über naturschutzrechtliche Anforderungen bei der Planung, Genehmigung und Durchführung von Aktionen mit Feuerwerk und Lasershows an der schleswig-holsteinischen Westküste informieren.

Er beantwortet Fragen wie: Welche Schutzgebiete gibt es an der schleswig-holsteinischen Nordseeküste? Welche Wirkung haben Feuerwerke und Lasershows auf Natur und Landschaft in diesen Schutzgebieten? Wie sieht das Genehmigungsverfahren aus, welche Vorgaben sind dabei zu beachten? Und, vor allem: Welche Möglichkeiten gibt es, um negative Auswirkungen auf die Tierwelt in Schutzgebieten zu vermeiden? „Der letzte Aspekt ist aus unserer Sicht von großer Bedeutung“, sagt die Leiterin des Fachbereichs Schutz und Entwicklungsplanung in der Nationalparkverwaltung Kirsten Boley-Fleet. Häufig nämlich gebe es nicht weniger attraktive, dabei aber weitaus naturverträglichere Alternativen.

Die Landräte der Kreise Nordfriesland und Dithmarschen unterstützen die Handreichung und deren Inhalte ausdrücklich. Das schleswig-holsteinische Umweltministerium hat die Erarbeitung des Leitfadens begleitet und wird diesen als oberste Naturschutzbehörde in seinem Zuständigkeitsbereich ebenfalls anwenden.

Den Leitfaden können Sie hier herunterladen.