Die windige Nordseeküste ist ein beliebtes Revier für Drachensport jeglicher Art, seien es Kitesurfen, Kiteboarding oder Lenkdrachen. Für die wildlebenden, geschützten Tiere - vor allem Vögel - haben die großen, schnellen und beweglichen Kites und Drachen am Himmel allerdings eine ähnliche Scheuchwirkung wie ein am Himmel kreisender Greifvogel.
Störung bleibt oftmals unsichtbar
Fliegt als Reaktion auf den Drachen ein ganzer Vogelschwarm auf, wird Lenkdrachen-Steuernden und den Sportler:innen die Störung bewusst. Oftmals bleiben die Auswirkungen jedoch verborgen. So sind insbesondere Brutvögel und ihr Nachwuchs, gut getarnt durch das Federkleid oder die Vegetation, gewissermaßen unsichtbar. Durch die Störung wird die lebenswichtige Nahrungsaufnahme bzw. Brutpflege immer wieder bzw. über einen längeren Zeitraum unterbrochen. So lange Drachen am Himmel stehen, bleibt der Bereich für die Vögel blockiert. Auch wenn z. B. Vögel eine Fläche mit fortschreitender Flut oder Ebbe aufsuchen wollen, so werden sie spätestens dann abgeschreckt und können das Gebiet nicht mehr für Nahrungssuche oder Rast nutzen. Selbst wenn die Drachensportler:innen sich eigentlich rücksichtsvoll verhalten wollten, bemerken sie diesen Effekt nicht einmal, da er nicht offensichtlich ist.
Schutzgebiete beachten!
Aus den genannten Gründen ist das Drachensteigen in der Ruhe- und Zwischenzone im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer grundsätzlich verboten. Viele Touristik-Gemeinden haben extra Drachenwiesen eingerichtet, auf denen Drachen fliegen können, ohne dass die Natur oder andere Gäste dadurch gestört oder gefährdet werden.
Das Kitesurfen wird rechtlich als Wassersport eingestuft. Für Kiter:innen gelten deshalb vorrangig die für Wasserfahrzeuge geltenden Regelungen der Befahrensverordnung für die Wattenmeer-Nationalparks, die das Bundesverkehrsministerium erlassen hat. Diese Verordnung legt in den jeweiligen Zonen I der Nationalparks Seehundschutzgebiete sowie Brut- und Mausergebiete der Vögel fest. Diese Robben- und Vogelschutzgebiete dürfen während bestimmter Schutzzeiten nicht befahren werden. Ihre Lage und Abgrenzung sowie die Schutzzeiten sind in den amtlichen Seekarten verzeichnet. Die übrigen Bereiche der Zonen I der Nationalparks dürfen lediglich um Hochwasser befahren werden. In der Vergangenheit wurden anhand vogelkundlicher Untersuchungen Bereiche ermittelt, in denen Störungen der Vogelwelt durch das Kiten weitgehend ausgeschlossen werden können. Die Nationalparkverwaltung appelliert an die Kiter:innen, sich zum Kiten auf diese – örtlich bekannt gemachten – Bereiche zu beschränken. Weitere rechtliche Regelungen trifft die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung. Hiernach darf z. B. nicht im Fahrwasser, nicht vor Badestellen und nicht bei schlechter Sicht oder nachts gekitet werden..
Im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer finden Sie das weltbekannte Kitesurf-Gebiet St. Peter-Ording. Informationen dazu finden Sie im Faltblatt Kitesurfen St. Peter-Ording.
Im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer ist das Steigenlassen von Drachen und Kites nur auf dem Hauptdeich zwischen dem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr im Norden westwärts bis zum Bauernhafen im Süden der Insel Neuwerk erlaubt.