Niedersachsen

Schutzmaßnahmen für Strandbrüter

Umsetzung von Schutzmaßnahmen zur Sicherung und Förderung von Strandbrütern auf den Inseln Borkum und Norderney, Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer".

Ausgangssituation

Im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ als Europäisches Vogelschutzgebiet V01 sind insgesamt 60 Brut- und Gastvogelarten wertbestimmend. Darunter sind Brutvogelarten, die fast ausnahmslos auf Stränden, Sandplaten sowie in Primärdünen brüten (sogenannte Strandbrüter). Hierzu zählen Sand- und Seeregenpfeifer und Zwergseeschwalbe, wobei die letzteren zwei Arten nach Art. 4 Abs. 1 (Anhang I) der EU-Vogelschutz-RL geschützt sind. Alle drei Arten werden in der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands (6. Fassung, September 2020) unter der Kategorie 1 (vom Aussterben bedroht) geführt. In der Roten Liste der Brutvögel Niedersachsens und Bremens (9. Fassung, Oktober 2021) wird der Sandregenpfeifer in Kategorie 2 (stark gefährdet), der Seeregenpfeifer und die Zwergseeschwalbe in Kategorie 1 (vom Aussterben bedroht) genannt. Der Nationalpark  „Niedersächsisches Wattenmeer“ hat eine sehr hohe Verantwortung beim Schutz der Strandbrüterarten, da in Niedersachsen Seeregenpfeifer und  Zwergseeschwalbe ausnahmslos und etwa 60 bis 70 % des Landesbestandes des Sandregenpfeifers dort  brüten. Jedoch befinden sich insbesondere die Brutbestände des Sand- und Seeregenpfeifers auch hier in einem schlechten/ungünstigen Erhaltungszustand.

Eine wesentliche Gefährdungsursache für Strandbrüter im Nationalpark sind Störungen während der Brutzeit. Es kommt hier zu einer räumlichen Überschneidung des Strandes in seiner Funktion als Bruthabitat und als Erholungsraum für Gäste. Da sich ein Großteil der Inselstrände in der Erholungs- und Zwischenzone des Nationalparks befindet, ist das freie Betreten durch Erholungssuchende nach dem Nationalparkgesetzt grundsätzlich erlaubt. Dies kann jedoch – vom Menschen häufig unbemerkt und ungewollt – zu Störungen der Strandbrüter bis hin zu Gelegeverlusten oder -aufgaben führen.

Temporärer Mobilzaun mit Informationsschild zum Strandbrüterschutz auf Borkum.
Temporärer Mobilzaun mit Informationsschild zum Strandbrüterschutz auf Borkum.

© S. Keller / NLPV

Insbesondere auf den beiden größten Inseln des Nationalparks, Borkum und Norderney, wird diese Situation besonders deutlich. Beide Inseln weisen große, dynamische Strandbereiche auf, die einem großen Anteil der Strandbrüter in Niedersachsen als Brutgebiet dienen (der Nordstrand von Borkum stellt das letzte verbliebene Brutgebiet des  Seeregenpfeifers in Niedersachsen dar, und auf beiden Inseln kam es in den letzten Jahren zu einer deutlichen Schwerpunktbildung hinsichtlich der Brutansiedlung von Sandregenpfeifern und Zwergseeschwalben). Darüber hinaus werden beide Inseln jedes Jahr von vielen durch Erholungssuchenden besucht, welche die Strände intensiv nutzen.

Um die lokalen Bestände der Strandbrüter auf Borkum undNorderney zu sichern bzw. zu fördern, sodass diese die Funktion als „Quellbestände“ für die Brutbestände in anderen Gebieten Niedersachsens und der gesamten Wattenmeer-Region erfüllen können, sind intensive Schutzmaßnahmen dringend erforderlich.     

Maßnahmen zum Schutz von Strandbrütern

Da Strandbrüter sehr dynamische, sich stark verändernde Lebensräume besiedeln, können sich die Brutvorkommen verlagern. Ziel ist es, eine Beruhigung aller Brutplätze (Koloniestandorte, Bereiche verdichteter Einzelbruten) mit Hilfe temporärer Mobilzäune zu erreichen. Die Mobilzäune werden in einem ausreichend großen Radius um die vorab erfassten Brutplätze der Strandbrüter für die Dauer der Brut- und Aufzuchtzeit aufgestellt. Dabei stellen die Zäune keine echte Barriere dar, sondern wirken eher als Kennzeichnung lenkend auf die menschlichen Strandbesucher. In Einzelfällen werden auf den Inseln Gelege von Sand- und Seeregenpfeifern mit Hilfe von Gelegeschutzkörben vor Prädation durch Säugetiere (z.B. eingeschleppte Igel) geschützt.

Der Strandbrüterschutz im Nationalpark wird federführend von der Nationalparkverwaltung organisiert und umgesetzt. Auf Borkum und Norderney wird die Nationalparkverwaltung hierbei nun durch externe Fachkräfte unterstützt, welche auch eine Erweiterung des Bearbeitungsgebiets ermöglichen. Die Mittel für die Beauftragung der externen Fachkräfte (bis zu 224.000,00 €) werden im Rahmen der Maßnahme „Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt“ unter Beteiligung des Europäischen  Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie des Landes bereitgestellt. Die Umsetzung erfolgt im Zeitraum 2024 bis 2028.

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