Niedersachsen

Schutz der nächtlichen Dunkelheit und Verringerung der Lichtverschmutzung

Sternenfunkeln am Wattenmeer

Die Initiative „Sternenfunkeln am Wattenmeer“ setzt sich für eine Reduzierung künstlicher Beleuchtung und den Schutz des natürlichen Nachthimmels ein, um die vielfältigen negativen Auswirkungen auf die Natur und den Menschen in der niedersächsischen Wattenmeer-Region zu reduzieren.

2025 fanden mehrere Workshops für unterschiedliche Akteur*innen statt. Dabei ging es in erster Linie um die Vermittlung von relevanten Informationen und Wissen zum Thema. Im Rahmen der Workshops wurden gemeinsam mit Kommunen, Betriebe, Institutionen und Bürger*innen Kriterienkataloge messbarer Standards erarbeitet. 

Der Kriterienkatalog für Sternenfunkeln-Kommunen dient als Hilfestellung für Umrüstungen und Neuinstallationen öffentlicher Beleuchtung – Straßenbeleuchtung sowie als Leitlinie für “Sternenfunkeln-Kommunen”. 

Der Kriterienkatalog für Unternehmen befindet sich aktuell noch in Bearbeitung und wird in Kürze hier abrufbar sein. 

Die Initiative “Sternenfunkeln am Wattenmeer” ist im Rahmen des Interreg-Projekts DARKER SKY aus der Initiative “Sternenfunkeln über Friesland” hervorgegangen, die 2022 vom Landkreis Friesland, der Mobilen Umweltbildung “MOBILUM” und der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer ins Leben gerufen wurde. 

Die Akteur*innen freuen sich, wenn sich weitere Bürger*innen und Kommunen anschließen und in den Nachtstunden bewusst die Außenbeleuchtung abschalten, um den Sternenhimmel am Wattenmeer genießen zu können.

Wie werde ich Sternenfunkeln-Partner*in oder Unterstützer*in?

Zum Start einer Partnerschaft als “Sternenfunkeln-Partner*in” muss ein politischer Beschluss einer Gemeinde über die Selbstverpflichtung bzw. eine Selbstverpflichtung der Geschäftsführung, Vorstand oder ähnlicher verantwortlicher Struktur eines Unternehmens / einer Institution vorliegen, den Weg als “Sternenfunkeln-Partner*in” (Sternenfunkeln-Kommune / Sternenfunkeln-Unternehmen) gehen zu wollen und sich künftig für Neuinstallationen an den Empfehlungen aus diesem Kriterienkatalog zu orientieren.

Außerdem muss der jeweilige Kriterienkatalog für Sternenfunkeln-Kommunen oder Sternenfunkeln-Unternehmen bei der Beantragung ausgefüllt mit eingereicht werden.

Abgabefrist für die Unterlagen zur Beantragung einer Sternenfunkeln-Partnerschaft ist jeweils der 31. Mai eines Jahres.

Sternenfunkeln-Unterstützer*in geben keine Beschlüsse, Kriterienkataloge o.ä. ab.

Sternenfunkeln-Unterstützer*in kommunizieren aktiv das Projekt Sternenfunkeln.

Kontakt

Katrin Kirfel