Zum Start einer Partnerschaft als “Sternenfunkeln-Partner*in” muss ein politischer Beschluss einer Gemeinde über die Selbstverpflichtung bzw. eine Selbstverpflichtung der Geschäftsführung, Vorstand oder ähnlicher verantwortlicher Struktur eines Unternehmens / einer Institution vorliegen, den Weg als “Sternenfunkeln-Partner*in” (Sternenfunkeln-Kommune / Sternenfunkeln-Unternehmen) gehen zu wollen und sich künftig für Neuinstallationen an den Empfehlungen aus diesem Kriterienkatalog zu orientieren.
Außerdem muss der jeweilige Kriterienkatalog für Sternenfunkeln-Kommunen oder Sternenfunkeln-Unternehmen bei der Beantragung ausgefüllt mit eingereicht werden.
Abgabefrist für die Unterlagen zur Beantragung einer Sternenfunkeln-Partnerschaft ist jeweils der 31. Mai eines Jahres.