Schleswig-Holstein

Verstärkte Warften

Natur- und Lebensraum in der Entwicklungszone

Ein Ziel für die Entwicklungszone im Biosphärenreservat ist es, die Halligen und die Insel Pellworm als Natur- und Lebensraum nachhaltig für jetzige und zukünftige Generationen zu sichern und weiterzuentwickeln. Für die Halliggemeinden gehört ein wichtiges Thema dazu: Die Verstärkung der Warften. Ein Thema, das sie noch für viele Jahre beschäftigen wird.

Der Schutz der Halligen gegen die Kraft der Nordsee lag über Jahrhunderte bei den Bewohner*innen. Doch mit der Gründung der Bundesrepublik und des Landes Schleswig-Holstein setzte sich der Gedanke durch, dass der Erhalt der Halligen und der Schutz ihrer Bewohner*innen eine öffentliche Aufgabe ist. Seither ist mit dem „Programm Nord“ und ab 2013 mithilfe des zweiten Warftverstärkungsprogramms viel passiert.

„Programm Nord“

Die Verstärkung der Halligwarften und die Verbesserung der Infrastruktur auf den Halligen wurde im Rahmen des „Programms Nord“ systematisch ab 1953 geplant und umgesetzt. Daher hatte das Land einige Warften bereits vor der Sturmflut 1962 verstärkt – und auf diesen Warften gab es damals keine oder nur geringe Schäden. Die Schäden auf den noch nicht verstärkten Warften unterstrichen hingegen die Notwendigkeit zur Verstärkung. Das Land schloss das aus Mitteln des Landes, des Bundes sowie der Europäischen Gemeinschaft finanzierte Programm 2007 mit der Verstärkung der Doppelwarft Lorentzwarft-Mitteltritt auf Hallig Hooge ab.

Während der Stürme Xaver und Christian 2013 stieg das Wasser auf einigen Warften bis zur Warftkrone. Der erwarteten Anstieg des Meeresspiegels machte ein unmittelbares Handeln erforderlich – dies läutete das zweite Warftverstärkungsprogramm ein.

Bauliche Vorgaben

Nun hieß es, den erforderlichen Umfang abzuschätzen und die Warften zu priorisieren. Dazu erstellte der LKN.SH in Zusammenarbeit mit der RWTH Aachen 2014 eine Sicherheitsüberprüfung der Warften. Dabei wurden die für das Sicherheitsniveau der Warften relevanten Werte wie Neigung und Höhe der Warftböschung, die Höhenlage der Gebäude oder der Abstand der Gebäude zur Warftkrone aufgenommen und mit den erwarteten Wellen und Wasserständen kombiniert. Daraus entwickelten die Expert*innen eine Bewertung in rote (vordringlich zu verstärkende), gelbe (partiell zu verstärkende) und grüne (nicht zu verstärkende) Warften.

Diese Bewertungen sind unter anderem im Generalplan Küstenschutz 2022 benannt. Hier finden sich auch Vorgaben zur Ausführung der Warftverstärkung, zum Beispiel die erforderliche Höhe der Warftböschung und das Standardprofil der Warftböschung.

Maßgeschneidert

Die ersten drei Projekte dieses Programms sind bereits umgesetzt: die Hanswarft auf Hallig Hooge, Treuberg auf der Hallig Langeneß und die Norderwarft auf Nordstrandischmoor.
Am Beispiel dieser drei Warften wird deutlich, wie unterschiedlich und einzigartig die Warften sind.

  • Die Hanswarft ist die größte Warft, hat die meisten Einwohner*innen und verfügt über touristische und gemeindliche Infrastruktur.
  • Die alte Warft Treuberg wurde rückgebaut und durch eine neue, größere Warft ersetzt. Im kommenden Jahr wird die Gemeinde mit der Bebauung beginnen. Neben einem Lebensmittelladen und einem Gesundheitszentrum werden Wohnungen und ein Bauhof für die Gemeinde und den LKN.SH entstehen.
  • Die Norderwarft bewohnt eine einzige Familie. Diese Warft wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt.

Planung und Zuständigkeiten

Aktuell werden die Arbeiten an vier weiteren Warften geplant: Lorentzwarft-Mitteltritt auf Hallig Hooge, Norderhörn auf Langeneß, der Knudtswarft auf Hallig Gröde und der Schulwarft (offiziell Amalienwarft) auf Nordstrandischmoor.

Bauherrin und Antragstellerin für die erforderlichen Genehmigungen ist die jeweilige Gemeinde. Die Zuständigkeit für die Bauausführung liegt jedoch beim Land Schleswig-Holstein und wird vom LKN.SH wahrgenommen. Außerdem fördert das Land die Baumaßnahmen. Das Land und die jeweilige Gemeinde arbeiten deshalb bereits in der Planungsphase eng zusammen. Die Nationalparkverwaltung und die untere Naturschutzbehörde Nordfriesland sind bereits frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden.

Blick über ein frisch angelegtes Wasserloch auf einer Warft auf Salzwiesen im Hintergrund.
Da die Warft Treuberg auf Langeneß komplett neu aufgebaut wurde, musste auch der Fething - der Wasserspeicher im Zentrum - neu angelegt werden.

© LKN.SH

Kompensation für Tiere und Pflanzen

  • Naturschutz


    Für Warftverstärkungen gelten die gleichen naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen wie für andere Küstenschutzmaßnahmen. Die Auswirkungen auf Natur und Landschaft werden in verschiedenen Gutachten beurteilt, wie Umweltverträglichkeitsstudie, NATURA 2000-Verträglichkeitsstudie oder artenschutzrechtlichem Fachbeitrag.

    Die Arbeiten sollen Natur und Landschaft dabei so wenig wie möglichst beeinträchtigen – unvermeidbare Beeinträchtigungen werden kompensiert, wenn möglich auf den Halligen selbst. So können als Kompensation Flächen künftig nur noch extensiv bewirtschaftet oder alte Gewässerstrukturen wiederhergestellt werden.

    Die wesentliche dauerhafte Beeinträchtigung besteht in einer Vergrößerung der überbauten Grundfläche. Temporär beeinträchtigt werden zum Beispiel brütende oder rastende Vögel durch die störenden Bauarbeiten. Auch die Wattfläche beanspruchen die Arbeiten temporär, da der LKN.SH zum Antransport des benötigten Sandes Spülrohrleitungen verlegen muss.

Arbeitsschiff mit Bagger und Boden am Anleger einer Hallig.
Die MS Catjan war bei dem Transport der benötigten Materialien wieder eine große Hilfe.

© LKN.SH