Schleswig-Holstein

Projektideen willkommen

Sie haben eine Projektidee und überlegen einen Antrag auf Förderung bei der Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein zu stellen?

Dann prüfen Sie zunächst die folgenden Punkte:

  • Bin ich als Projektträger antragsberechtigt?
  • Ist meine Projektidee dem Stiftungszweck entsprechend grundsätzlich förderfähig?
  • Habe ich die Förderrichtlinie berücksichtigt?

Anfrage / Ausarbeitung des Projekts / Antragstellung:

Gern können Sie vor einer formalen Antragstellung bei der Stiftung per E-Mail anfragen, ob Ihr Vorhaben beziehungsweise Ihre Projektidee grundsätzlich förderfähig ist. Am besten Sie reichen eine kurze Projektskizze ein.

Der Antrag auf Förderung (Antragsformular mit der Projektbeschreibung, dem Finanzierungsplan und weiteren Anlagen) muss von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein und sollte frühzeitig eingereicht werden.

Der Projektbeginn darf nicht vor dem Zeitpunkt der Förderbewilligung liegen.
Sie können für Ihr Projekt einen ‚vorzeitigen Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko‘ beantragen. Bitte geben Sie dabei an, zu welchem Datum Sie das Projekt vorzeitig (d.h. ohne dass eine Entscheidung durch die Stiftung gefallen ist) beginnen möchten.

Prüfung des Antrags:

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per Email und Ihr Projekt bekommt eine Projekteingangsnummer. Ggf. werden Ihnen Rückfragen gestellt oder Unterlagen nachgefordert.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Antrags ca. 6 – 8 Wochen dauern kann.

Entscheidung über die Förderung:

In den etwa vierteljährlich stattfindenden Vorstandssitzungen werden die Anträge zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Der Vorstand entscheidet – im Rahmen der verfügbaren Mittel – über die Förderfähigkeit der Anträge.

Projektumsetzung:

Bei Erhalt einer Zuwendung durch die Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein beachten Sie bitte genau eventuelle Auflagen der Bewilligung. In jedem Fall muss eine Bestätigung der zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel zusammen mit der ersten Mittelauszahlung eingereicht werden. Bei längeren Projektlaufzeiten ist ein Zwischenbericht anzufertigen.

Projektabschluss:

Spätestens drei Monate nach Endes des bewilligten Projektzeitraums ist ein Verwendungsnachweis einzureichen (Sachbericht und zahlenmäßiger Verwendungsnachweis).

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Projektumsetzung!

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