Ein Nationalpark stellt die höchste Schutzkategorie im deutschen Naturschutzrecht dar. Bevor ein großflächiges Gebiet als Nationalpark ausgewiesen wird, bedarf es langjähriger Gespräche und Verhandlungen mit den verschiedenen Interessensgruppen.
Ein Nationalpark stellt die höchste Schutzkategorie im deutschen Naturschutzrecht dar. Bevor ein großflächiges Gebiet als Nationalpark ausgewiesen wird, bedarf es langjähriger Gespräche und Verhandlungen mit den verschiedenen Interessensgruppen.
Laut niedersächsischem Raumordnungsprogramm von 1982 sollte der gesamte Bereich der Ostfriesischen Inseln und des Wattenmeeres einschließlich eines 20 km tiefen Küstenstreifens zum Naturpark „Ostfriesische Inseln und Küste“ entwickelt werden.
Als Überlegungen reiften, einen niedersächsischen Nationalpark einzurichten, sollte zunächst der Bereich des „Hohe-Weg-Wattes“ zwischen Jade und Weser mit einer Fläche von 715 qkm als Nationalpark „Oldenburgisches Wattenmeer“ ausgewiesen werden. Später sollte mit dem Bereich Leybucht-Memmert-Osterems ein zweiteiliger Nationalpark erstellt und nebenbei der Naturpark „Ostfriesische Inseln und Küste“ eingerichtet werden.
02.12.1983 bis 07.02.1984
Sitzung bei Ministerpräsident Dr. Albrecht mit den vier Regierungspräsidenten, den Naturschutzdezernatsleitern und Dezernenten des Landesverwaltungsamtes und der Norddeutschen Naturschutzakademie. Entscheidung Dr. Albrechts, dass bis Ende 1985 ein Nationalpark einzurichten ist, der das gesamte niedersächsische Wattenmeer einschließlich der Inseln abdecken sollte. Erarbeitung eines Zonierungsmodelles durch das Nieders. Landesverwaltungsamt – Fachbehörde für Naturschutz – auf der Grundlage eines Gutachtens von Holger Wesemüller und Hans-Joachim Augst (Hannover 1979). In diesem Gutachten werden die schutzwürdigen Bereiche des Wattenmeeres und ihre Bedeutung erläutert.
07.02.1984
Kabinettsbeschluss, in dem der Einrichtung eines Nationalparks und der Einteilung in Zonen grundsätzlich zugestimmt wird und der Nieders. Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ML) mit der Erarbeitung einer Verordnung beauftragt wird.
21.05. bis 17.07.1984
Durchführung der Vorerörterung, d.h. des verwaltungsinternen Verfahrens. Erarbeitung eines Verordnungsentwurfes durch das ML.
19.04. bis 01.08.1985
Durchführung des Verfahrens nach § 30 Nds. Naturschutzgesetz (NNatG), wodurch den Gemeinden, deren Gebiet betroffen ist, und den sonst betroffenen Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Zudem wird der Verordnungsentwurf in den betroffenen Gemeinden öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus werden die nach § 29 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbände beteiligt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wird die Verordnung mehrmals überarbeitet.
13.12.1985
Erlass des Nieders. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Verordnung über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ mit einer Fläche von ca. 240.000 Hektar. Inkrafttreten am 01.01.1986.
15.7.1999
Das Gesetz über die Niedersächsischen Nationalparke Wattenmeer und Harz tritt in Kraft und löst die bisherigen Verordnungen über die Schutzgebiete ab.
11.7.2001
Nach zweijähriger Verhandlung mit Kommunen, Nutzern und anderen Interessensgruppen tritt die Neufassung des Nationalpark-Gesetzes (Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“) in Kraft.
Durch Erweiterungen um Flächen am Dollart, an der Krummhörn, an der Küste bei Cuxhaven und nördlich der Inseln Borkum und Baltrum ist der Nationalpark jetzt ca. 288.000 Hektar groß.
23.6.2005
Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Vertragsnaturschutzes und zur Deregulierung im Naturschutzrecht; Artikel 3 betrifft verschiedene Änderungen des Gesetzes über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“. U. a. wird im Titel die Kurzbezeichnung „NWattNPG“ festgelegt; weiterhin Änderungen in den §§ 9, 13, 24, 27 und 28.
19.2.2010
Inkrafttreten des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG). Mit Anpassung des NWattNPG wird die Fläche um die seeseits an den Nationalpark angrenzenden Naturschutzgebiete auf jetzt 345.000 Hektar erweitert.
Seit 1992 ist der Nationalpark (in den Grenzen von 1986) UNESCO-Biosphärenreservat.
Am 26. Juni 2009 wurde das niedersächsische, schleswig-holsteinische und niederländische Wattenmeer von der UNESCO als Weltnaturerbe anerkannt. 2011 kam das Hamburgische Wattenmeer hinzu, 2014 auch das dänische Wattenmeer.
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