Nationalparkverwaltung
Die Nationalparkverwaltung in Tönning ist die für den Nationalpark zuständige Behörde (Nationalparkgesetz). Sie kooperiert mit vielen anderen Institutionen, die in der Nationalparkregion aktiv sind.
Die Nationalparkverwaltung ist ein Geschäftsbereich des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN-SH). Dieser untersteht dem schleswig-holsteinischen Umweltministerium. Bei wichtigen Entscheidungen, die den Nationalpark betreffen, lässt sich die Nationalparkverwaltung von den Nationalparkkuratorien Nordfriesland und Dithmarschen beraten.
Die staatliche Verwaltung wird von nicht-staatlichen Naturschutzvereinen stark unterstützt. Einige von ihnen hatten sich schon lange vor Einrichtung des Nationalparks intensiv für den Erhalt des Wattenmeeres eingesetzt. Sie betreuen Nationalpark-Gebiete und -Infozentren, unterstützen die Umweltbeobachtung und leiten zahlreiche Exkursionen in den Nationalpark.
Regionale Interessen
Gesetzlicher Auftrag der Nationalparkverwaltung in Tönning ist es, den Schutz der Natur und der natürlichen Prozesse zu sichern und mit den Nutzungsinteressen aus den Bereichen Landwirtschaft, Wassersport, Fischerei, Naturerlebnis, Tourismus und Wissenschaft in Einklang zu bringen. Sie prüft Nutzungen, Projekte und Bauvorhaben, erteilt Genehmigungen und entwickelt Schutzkonzepte. Zusammen mit den anderen Wattenmeerländern organisiert sie umfangreiche Umweltbeobachtungs-Programme, in denen beispielsweise Seehunde und Vögel gezählt und biologische Phänomene dokumentiert werden.
Mit ihren Ranger:innen und Informationszentren wie dem Nationalparkzentrum Multimar Wattforum sowie durch die Medien informiert sie die Öffentlichkeit. Schulen und Lehrkräften bietet sie attraktive Umweltbildungsprogramme.
Informationen zu den einzelnen Aufgabenbereichen der Nationalparkverwaltung Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer finden Sie hier.