Gesetzlicher Auftrag der Nationalparkverwaltung in Tönning ist, den Schutz der Natur und der natürlichen Prozesse zu sichern und mit den Nutzungsinteressen aus den Bereichen Landwirtschaft, Wassersport, Fischerei, Naturerlebnis, Tourismus und Wissenschaft in Einklang zu bringen. Sie prüft Nutzungen, Projekte und Bauvorhaben, erteilt Genehmigungen und entwickelt Schutzkonzepte.
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Schleswig-Holstein