Zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversität) gehört neben dem Gebietsschutz auch der besondere Schutz einzelner Arten. Grundsätzlich gilt es, die Natur selbst walten zu lassen. Wo sie durch menschliche Einflüsse zu stark verändert wurde, gilt es, behutsam nachzuhelfen, um den Fortbestand bedrohter Arten sicherzustellen.
© Norbert Hecker/NLPV
Artenschutz

Ein Ranger beschildert ein Brut- und Rastgebiet für geschützte Vogelarten.
© Stock/LKN.SH