Nationalparkgesetz
Auch im Nationalparkgesetz (NPG) finden sich besondere Regelungen zum Artenschutz. So ist es gemäß § 5 Abs. 2 und 3 verboten,
- die Lebens- und Zufluchtstätten der Tiere oder die Standorte der Pflanzen zu beseitigen oder zu verändern, Pflanzen oder Pflanzenbestandteile zu entnehmen sowie Pflanzen standortfremder Arten einzubringen oder Tiere solcher Arten auszusetzen, die im Nationalpark nicht ihren Lebensraum haben,
- wildlebenden Tieren nachzustellen, sie durch Lärm oder anderweitig zu beunruhigen, sie zu verletzen, zu töten oder sie, ihre Eier oder ihre sonstigen Entwicklungsformen zu beschädigen oder an sich zu nehmen oder Hunde unangeleint laufen zu lassen.
Artenschutz bei Genehmigungsverfahren von Plänen und Projekten
Die Überprüfung, ob bei Projekten und Vorhaben eine erhebliche Betroffenheit artenschutzrechtlicher Verbote vorliegt, erfolgt während der Zulassungs- und Genehmigungsverfahren in der Regel durch einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag in Zuge einer Speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung. Beim Vorliegen artenschutzrechtlicher Betroffenheiten ist eine artenschutzrechtliche Ausnahme und / oder sind artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich (sogenannte CEF oder FCS Maßnahmen).
Artenschutzprogramme im Nationalpark
Die Wattenmeer-Nationalparks sind ebenfalls Refugien für bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Mit gezielten Maßnahmen werden die Rahmenbedingungen verbessert, die notwendig sind, um den Bestand dieser Art vor Ort – und bestenfalls auch darüber hinaus – zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Jedoch lautet der Grundsatz im Nationalpark schleswig-holsteinisches Wattenmeer, dass die natürlichen in dem Gebiet ablaufenden Prozesse im Fokus der Schutzbemühungen stehen sollen (Stichwort: „Natur Natur sein lassen“). Besondere Arten sollen dabei nicht im Fokus stehen. Daher gibt es im Bereich des Nationalparks schleswig-holsteinisches Wattenmeer nur für wenige Arten spezielle Artenschutzprogramme, für die Deutschland bzw. Schleswig-Holstein eine besondere Schutzverantwortung hat:
Lachseeschwalbe
Im südlichen Bereich des Nationalparks Wattenmeers existiert im Vorland der Gemeinde Neufeld (Dithmarschen) die letzte Brutkolonie Nord- und Mitteleuropas der vom Aussterben bedrohten Lachsseeschwalbe. Zum Schutz dieser Kolonie wurde daher zusammen mit dem Kieler Umweltministerium ein breites Bündnis mit anderen Naturschutzbehörden sowie mit Stiftungen, Naturschutzverbänden und Universitäten das Artenschutzprojekt „Lachseeschwalbe in Dithmarschen” entwickelt. Mit Hilfe dieses Artenschutzprojektes soll die letzte Brutpopulation der Lachseeschwalbe in Mitteleuropa erhalten werden. Füchse und andere Landraubtiere werden unter anderem durch einen Elektrozaun von den Seeschwalbenkolonien ferngehalten, um das Überleben der Seeschwalben zu sichern. Außerdem wird die Kolonie während der Brutzeit täglich überwacht.
Amphibienzäune
Zum Schutz der im Bereich der Dünen und der Strandseen der Gemeinde St. Peter-Ording vorkommenden Amphibien, insbesondere der dort vorkommenden gefährdeten Kreuzkröte werden dort jährlich vom betreuenden Naturschutzverband Schutzstation Wattenmeer Amphibien-Schutzzäune zu den benachbarten Strandzuwegungen und Straßen aufgestellt. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die auf dem Strand parkenden PKW die kleinen Amphibien überfahren.