Durch den Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen soll das Natur- und Umweltbewusstsein in der Bevölkerung geschärft und ein freier Meinungsaustausch ermöglicht werden. Information ist die Grundlage für eine wirksame Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen.
In diesem Sinne erließ das Europäische Parlament im Jahre 2003 die Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen. In Deutschland wurde die EU-Richtlinie durch Bundes- und Landesgesetze umgesetzt. Damit haben Bürger:innen grundsätzlich Zugang zu Umwelt- und Geoinformationen, die einer informationspflichtigen Stelle des Bundes oder der Länder vorliegen.
Zu Umweltinformationen gehören zum Beispiel Daten über den Bestand bestimmter Tier- und Pflanzenarten oder den Zustand von Luft, Wasser, Boden, Landschaft und natürlichen Lebensräumen. Daten des Umwelt- und Naturschutzes haben in der Regel einen räumlichen Bezug: Wo verlaufen die Grenzen des Nationalparks und seiner Schutzzonen? Wo liegen wieviele Seehunde, wo sind die Mauserplätze der Eiderenten? Umweltinformationen sind also meist auch Geoinformationen.
Gern stellen wir auf dieser Website alle Daten zu Natur und Umwelt zur Verfügung, die uns in digital aufbereiteter Form zur Verfügung stehen. Das können zum Beispiel Karten im pdf-Format sein, die mit allgemein verfügbaren Readern lesbar sind, aber auch Daten für Fachleute in Behörden, Planungsbüros und wissenschaftlichen Einrichtungen, die mit spezieller Software für Geo-Informationssysteme arbeiten.