Die vielfältigen Aufgaben der trilateralen Zusammenarbeit für das Wattenmeer werden in verschiedenen Gremien bearbeitet.
Organisation der trilateralen Zusammenarbeit

© Martin Stock / LKN.SH
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Die vielfältigen Aufgaben der trilateralen Zusammenarbeit für das Wattenmeer werden in verschiedenen Gremien bearbeitet.
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Entschieden wird in der Trilateralen Wattenmeer-Zusammenarbeit (TWSC) in zwei Gremien. Der Trilaterale Wattenmeer-Rat (Trilateral Wadden Sea Governmental Council) hat die politische Verantwortung. Er stellt die Entwicklung internationaler Richtlinien sowie deren Diskussion und Beschluss zwischen den drei Regierungen sicher. Hierfür kommen die Umweltminister:innen der drei Länder alle vier Jahre zusammen.
2010 wurde auf der Sylter Regierungskonferenz der Wattenmeer-Ausschuss (Wadden Sea Board/ WSB) eingesetzt. Er ist das Verwaltungs- und Lenkungsorgan der TWSC. Er beaufsichtigt die operativen und beratenden Gremien und pflegt die Beziehungen zu den wichtigsten Nutzer:innen- und Interessengruppen. Der oder die Vorsitzende wird vom Trilateralen Wattenmeer-Rat bestellt. Der Vorsitz wechselt zwischen den drei Staaten nach jeder Regierungskonferenz. Vertreter:innen der Ministerien treffen sich zweimal jährlich.
Der Wattenmeer-Ausschuss ernennt außerdem sogenannte trilaterale Projektgruppen (Task Groups). Sie haben definierte Arbeitsaufträge z.B. zum Management, dem Weltnaturerbe und Monitoring und Bewertung. Die Experten-Netzwerkgruppen nehmen operative und beratende Aufgaben wahr und arbeiten langfristig zusammen z.B. zu Salzwiesen, Dünen, Seehunden, Zugvögeln und Brutvögeln, gebietsfremden Arten, nachhaltigem Tourismus und Partnerschafts-Netzwerken.
Es wurde 1987 gegründet und unterstützt, startet, fördert, organisiert und koordiniert die Aufgaben der Trilateralen Zusammenarbeit. Seinen Sitz hat es in Wilhelmshaven. Das Gemeinsame Wattenmeer-Sekretariat (Common Wadden Sea Secretariat – CWSS) ist der zentrale Ansprechpartner der Kooperation und ihr Botschafter. Es ist verantwortlich für die Unterstützung des Wattenmeer-Rats und des WSB und die Umsetzung der CWSS Arbeitspläne. Das Sekretariat unterstützt wissenschaftliche Netzwerke und Projekte und ist für die Finanzen der Kooperation zuständig. Es unterstützt die drei Staaten bei der Vorbereitung der Regierungskonferenzen und ist die Kommunikationsstelle der TWSC.
Das Trilaterale Wattenmeer-Kooperationsgebiet umfasst die Gezeitenzone, die vorgelagerten Inseln, einen offenen Meeresbereich sowie die Hauptmündungen von Ems, Weser und Elbe.
Das Gebiet des Weltnaturerbes entspricht in Deutschland den drei Wattenmeer-Nationalparks in Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen. Die nordfriesischen Inseln und die großen Seeschifffahrtstraßen z.B. Ems, Weser und Elbe gehören nicht dazu.
© Common Wadden Sea Secretariat
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