Fischerei hat im Wattenmeer eine lange Tradition. Gefischt werden heutzutage vor allem Garnelen (im Handel Krabben genannt) und Miesmuscheln.
Die Küstenfischerei ist ein kleiner, aber trotzdem bedeutsamer Wirtschaftszweig an der niedersächsischen Nordseeküste. 140 Kutter gehen auf Fang nach Garnelen, Miesmuscheln und Fischen. In 17 Häfen an der niedersächsischen Küste sind rund 140 Fischereifahrzeuge registriert, davon 100 Krabbenkutter. Die 135 Betriebe haben etwa 400 Beschäftigte.
In den letzten Jahren landeten die Kutter durchschnittlich 14.800 Tonnen Garnelen, Muscheln und Fische an. Speisekrabben machen mehr als die Hälfte des Fangs aus, 3100 Tonnen entfallen auf Miesmuscheln. Die niedersächsische Küstenfischerei erwirtschaftet eine Wertschöpfung von insgesamt knapp 20 Millionen Euro.
Zu den Kutterhäfen an der niedersächsischen Küste gehören Ditzum (Dollart / Emsmündung), Greetsiel, Dornumersiel, Neuharlingersiel, Carolinensiel, Hooksiel, Fedderwardersiel und Dorum-Neufeld.
Einige der Kutter werden während der Plattfischsaison, etwa April bis September/Oktober, ausschließlich auf See zum Fang von Seezungen und Schollen sowie weiteren Plattfischen als Beifang eingesetzt. Die Plattfischbestände in der inneren Deutschen Bucht sind in den letzten Jahren allerdings zurückgegangen.
Die Schiffe fischen mit Grundschleppnetzen (so genannten Baumkurren), wobei nur leichte Scheuchketten eingesetzt werden, mit denen der Meeresboden nicht umgepflügt und andere Fische und Bodentiere verletzt oder getötet werden.
Herzmuscheln werden bereits seit 1992 im Nationalpark nicht mehr befischt. Sie leben unter der Wattoberfläche, weshalb der Boden aufgewühlt werden muss, um sie zu fangen – mit weitreichenden Konsequenzen für alle anderen Wattorganismen.
Drei Fischereibetriebe mit zusammen fünf Kuttern sind auf Miesmuscheln spezialisiert, die ausschließlich im Wattengebiet durchgeführt wird.
Um erhebliche Eingriffe in das Ökosystem Wattenmeer zu vermeiden, erfolgt die Miesmuschelfischerei seit 1999 auf der Grundlage eines Bewirtschaftungsplans, der einvernehmlich vom Niedersächsischen Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und vom Umweltministerium für jeweils fünf Jahre aufgestellt wird.
Wildbänke werden seit 1999 nicht mehr befischt, stattdessen legen die Muschelfischer:innen Kulturflächen an. Dort werden junge Muscheln “ausgesät” und später geerntet (Besatzmuschelfischerei). Die Auswirkungen der Besatzmuschelfischerei auf die Stabilität der Muschelbänke werden seit dem Jahr 2000 von der Nationalparkverwaltung wissenschaftlich begleitet.
Die Betriebe bewirtschaften insgesamt 1.300 Hektar Kulturflächen im Wattengebiet, die ihnen jeweils fünf Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit zugewiesen werden.
© Stock / LKN.SH
Gewerbliche Fischerei findet vor allem auf Miesmuscheln, Pazifische Austern und Krabben, im Außenbereich des Wattenmeeres auch auf Plattfische statt. Fische werden im Wattenmeer nur in geringem Umfang gefangen, meist von Hobby- und Nebenerwerbsfischer:innen.
An Schleswig-Holsteins Westküste gibt es rund 220 Berufsfischer:innen, 150 Nebenerwerbsfischer:innen und viele Hobbyfischer:innen. In den Häfen sind rund 90 Kutter und 50 Fischerboote registriert.
Das Wattenmeer ist die wichtigste Kinderstube der Schollen, Seezungen und Heringe, die als größere Fische in der Nordsee gefangen werden. Die meisten der gut 60 nachgewiesenen Fischarten verbringen nur einen Teil ihres Lebenszyklus im Wattenmeer. Auch die Krabben wandern im Winter in tiefere Bereiche der Nordsee ab.Im Nationalpark ist Fischerei grundsätzlich erlaubt.
Ziel der Nationalparkverwaltung ist es, die Fischerei möglichst naturverträglich zu gestalten. Ein Instrument sind die verschiedenen Schutzzonen des Nationalparks, aber auch freiwillige Vereinbarungen mit Fischern. Nur auf einer Fläche von etwa 3 % ist jegliche Ressourcennutzung, und somit auch jegliche Fischerei, verboten. Dieses nutzungsfreie Gebiet liegt südlich des Hindenburgdammes und dient auch der Forschung.
© Martin Stock / LKN.SH
Die Fischerei auf Nordseegarnelen (Crangon crangon) findet erst seit etwa 1900 mit Kuttern statt. Zuvor wurde mit der Gliep gefischt, einem Netz, das watend über den Meeresboden geschoben wurde. Im Jahr 2017 waren 76 schleswig-holsteinische Krabbenkutter in der Nordsee unterwegs. Bis auf das nutzungsfreie Gebiet ist die Krabbenfischerei überall im Nationalpark zulässig. Aus ökologischer Sicht stellen der hohe Beifang und die Auswirkungen, die aus der bodenberührenden Fischerei resultieren, ein Problem dar.
In einer Austernkulturanlage vor List/Sylt kann ein Lizenznehmer auf einer Fläche von max. 30 Hektar Pazifische Austern heranzüchten. Daneben gibt es Lizenzen zum Sammeln von Besatz- und Konsumaustern. Austern zu Besatzzwecken wiegen bis 50 g, schwerere Austern werden für den Konsum verwendet.
Seit 2017 ist die kommerzielle Miesmuschelwirtschaft im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer neu geregelt. Die neuen Regelungen sind ein wichtiger Meilenstein in der nachhaltigen Weiterentwicklung unseres Nationalparks. Zur Miesmuschelwirtschaft gehören die Besatzmuschelfischerei, die Bewirtschaftung von Muschelkulturen sowie der Betrieb von Saatmuschelgewinnungsanlagen.
Nach den neuen Vereinbarungen sind 87 % des Nationalparks frei von jeglicher Miesmuschelwirtschaft. Sie findet nur noch in vier Tidebecken im Sublitoral (d.h. in ständig überfluteten Bereichen) der Schutzzone 2 des Nationalparks statt (Hörnum Tief, Norderaue, Eidermündung, Piep).
Das MSC-Siegel kennzeichnet Fischprodukte aus nachhaltiger Fischerei. Im Rahmen einer MSC-Zertifizierung werden drei Kriterien bewertet: die Situation des befischten Bestandes, die Auswirkungen der Fischerei auf das marine Ökosystem und das Managementsystem, dem die Fischerei unterliegt. Die Miesmuschel- und Krabbenfischerei haben das begehrte Ökosiegel im Jahr 2016 bzw. 2017 erhalten. Die Nationalparkverwaltung hat sich intensiv an diesem Prozess beteiligt und konnte so wichtige Managementmaßnahmen einbringen, die zukünftig umgesetzt werden müssen, um den Schutz des Nationalparks sicherzustellen.
Im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer ist die gewerbsmäßige Fischerei nicht zugelassen bis auf lediglich drei begrenzte Fahrwasser (Elbe-Neuwerk-Fahrwasser, Weser-Elbe-Wattfahrwasser, Neuwerker Loch), in denen allein die Krabbenfischerei erlaubt ist.
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