34 Beiträge der Kategorie "Nutzungen"

Hier gilt die Nordsee-Befahrensverordnung

Der Bund regelt in seiner Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV), wie sich die verschiedenen Nutzer*innengruppen auf den Bundeswasserstraßen im Nationalpark Wattenmeer zu verhalten haben. Von der Berufsschifffahrt bis zu Kitenden - für alle gelten diese Vorgaben.

Ein Segelboot im Wattenmeer

Berufsschifffahrt im Wattenmeer

Im Küstenmeer und damit den Wattenmeer-Nationalparken sind viele beruflich verkehrende Wasserfahrzeuge unterwegs. Für den Schutz dieses einzigartigen Ökosystems gelten auch für sie die Regelungen der Nordsee-Befahrensverordnung.

Boje im Wasser.
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Neue Regeln für Wassersport und Schifffahrt im Nationalpark

„Weltnaturerbe“ und „Bundeswasserstraße“ – die Wattenmeer-Nationalparke haben den Schutz der Natur dieses Ökosystems zu gewährleisten und unterliegen zugleich Anforderungen als Verkehrsgebiet für die Schifffahrt und Nutzungsinteressen des Wassersports. Das rechtliche Lenkungsinstrument dafür ist die Nordsee-Befahrensverordnung, eine bundeseinheitliche Regelung des Bundesverkehrsministeriums. Die bisher geltende Fassung von 1992/1995 wurde nun durch eine Neufassung ersetzt – eine überfällige Novellierung mit zähem Werdegang.

Ein Fährschiff im Wattenmeer
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Neue Regeln für die Wasserstraßen im Nationalpark Wattenmeer

KIEL/HAMBURG. Neue Regeln für Wasserfahrzeuge im Weltnaturerbe und Nationalpark Wattenmeer. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat eine Novelle der „Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee“ (NordSBefV) im Bundesgesetzblatt verkündet.

Segelboot im Wattenmer

Küstenschutz

Seit Jahrhunderten werden Deiche gebaut, um das Leben der Menschen an der Küste zu schützen. Die Sicherheit des Menschen und der notwendige Küstenschutz haben Vorrang vor allen anderen Interessen. Küstenschutz ist eigentlich keine Nutzungsform, sondern eine Daseinsvorsorge.

Deicharbeiten
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Tierische Landschaftspfleger im Einsatz

Eine alte Rinderrasse „unterstützt“ im Lütetsburger Sommerpolder den Artenschutz im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.

Deutsche Schwarzbunte Niederungsrinder auf dem Lütetsburger Sommerpolder westlich von Hilgenriedersiel
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Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zum Kitesurfen

Die Ausübung des Kitesurfens im Nationalpark rechtlich zu regeln, steht dem Land Niedersachsen nicht zu, sondern ist allein Sache des Bundes – das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden, nachdem zwei Kiter gegen die langjährige Verwaltungspraxis der Nationalparkverwaltung geklagt hatten.

Nicht immer unproblematisch: Kitesurfen
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Lütetsburger Sommerpolder wird für nachhaltige Nutzung vorbereitet

Keine Salzwiese, aber weit mehr als eine gewöhnliche Weidefläche: Der Lütetsburger Sommerpolder westlich von Hilgenriedersiel dient durch einen winterlichen Wassereinstau als Kompensation für eine Küstenschutz­maßnahme im Bereich der südwestlich gelegenen Leybucht.

Lütetsburger Sommerpolder

Tourismus

Der Tourismus ist der Hauptwirtschaftsfaktor an der deutschen Nordseeküste und auf den Inseln. Jährlich kommen etwa 20 Millionen Übernachtungs- und Tagesgäste in die Region.

Ausflugsschiff vor Dangast

Ölförderung

Erdölförderung findet seit 1987 ausschließlich im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer von der künstlichen Ölbohrinsel „Mittelplate A“ aus statt. An anderen Orten des Nationalparks ist die Erdölförderung gesetzlich verboten.

Die Ölbohrinsel "Mittelplate A"