Schleswig-Holstein

Ölförderung

im Weltnaturerbe und Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer

In einem streng geschützten Ökosystem wie dem Nationalpark Wattenmeer ist die Förderung von Erdöl ausgeschlossen. Eine Ausnahme bildet die Bohrinsel „Mittelplate A“.

Seit 1987 findet von dort aus Erdölförderung aus Deutschlands größter Erdöllagerstätte statt. Und das mitten im Nationalpark und Weltnaturerbe Wattenmeer.

Wie kam es dazu?

Der Grund liegt im Bestandsschutz der Förderinsel und ihrer Erdölförderung. Diese wurden genehmigt, wenige Wochen bevor der Nationalpark 1985 entstand. Im Jahr 2010 wurde die Berechtigung um 30 Jahre bis ins Jahr 2041 verlängert. Bis dahin darf Betreiber Harbour Energy sowohl die Mittelplate A, gelegen offshore 7km westlich von Friedrichskoog, sowie die Landstation Dieksand betreiben. Nach 2041 wird es keine Erdölförderung im schleswig-holsteinischen Wattenmeer mehr geben. Darauf haben sich das schleswig-holsteinische Umweltministerium und der Betreiber der Mittelplate im Mai 2024 geeinigt. Bereits in den 2030er Jahren wird mit dem Rückbau begonnen werden.

Auswirkungen des Betriebes auf die Umwelt

Der Förderbetrieb erfordert neben der Plattform auch umfangreiche Begleitinfrastrukturen. Seekabel mussten verlegt werden, sie versorgen die Mittelplate A mit Strom. Eine Pipeline transportiert das Öl an Land, in einer zweiten Pipeline wird Lagerstättenwasser zurück zur Mittelplate transportiert. Hinzu kommen Versorgungsfahrten, Wartungsarbeiten, Unfallübungen und das regelmäßige Freispülen der Zufahrt. Neben dem alltäglichen Betrieb der Erdölplattform bedeutet dies eine massive Beeinträchtigung des Ökosystems durch Lärm, Licht und den Schiffsverkehr. Dies führt dazu, dass Tiere – darunter auch bedrohte Arten – das Gebiet meiden, obwohl es einen wichtigen Lebensraum für sie darstellt. Insbesondere für Brandgänse ist die industrielle Großanlage in unmittelbarer Nähe ihres bedeutendsten Mausergebietes ein großes Problem.

Reduzierung der Auswirkungen

Die umweltbezogenen Auswirkungen des Förderbetriebs sollen durch Vorgaben und Konzepte weitgehend reduziert werden: Die Förderinsel ist wie eine flüssigkeitsdichte Stahl- und Betonwanne konstruiert. Sie liegt fest verankert auf einer Sandbank und kann daher nicht sinken. Ein komplett geschlossener Entsorgungskreislauf verhindert, dass Fremdstoffe in die Nordsee gelangen. Zur Reduzierung von Lichtemissionen wurde ein Beleuchtungskonzept erstellt. Da das Öl per unterirdischer Pipeline transportiert wird, kann auf ca. 2.000 Öltransporte per Schiff pro Jahr verzichtet werden, was die Gefahr einer Havarie stark reduziert.

Klage gegen die Erdölförderung

Aktuell läuft ein Klageverfahren der DUH gegen die sogenannte Hauptbetriebsplanzulassung des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie für die Jahre 2024 bis 2026. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes steht noch aus.