Im Küstenmeer und damit den Wattenmeer-Nationalparken sind viele beruflich verkehrende Wasserfahrzeuge unterwegs. Für den Schutz dieses einzigartigen Ökosystems gelten auch für sie die Regelungen der Nordsee-Befahrensverordnung.
Im Küstenmeer und damit den Wattenmeer-Nationalparken sind viele beruflich verkehrende Wasserfahrzeuge unterwegs. Für den Schutz dieses einzigartigen Ökosystems gelten auch für sie die Regelungen der Nordsee-Befahrensverordnung.
Unterwegs im Wattenmeer sind zum Beispiel
Seit Oktober 2002 ist das Wattenmeer durch die Internationale Schifffahrtsorganisation der UN (IMO) als besonders empfindliches Meeresgebiet (PSSA = Particularly Sensitive Sea Area) anerkannt. Das Küstenmeer nimmt auch an der Ausweisung der Nordsee als Sondergebiet im Sinne des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL, Anlagen I, V und VI) teil, in dem das Einleiten von Öl und Abfällen generell nicht erlaubt ist.
§ Für das Befahren der Küstengewässer innerhalb der Nationalparke gelten die Regelungen der Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee (Nordsee-Befahrensverordnung – NordSBefV). Diese Rechtsverordnung des Bundesverkehrsministeriums „regelt zum Schutz der Natur und Landschaft und der Tier- und Pflanzenwelt das Befahren der Bundeswasserstraßen in den nach Landesrecht in der Nordsee ausgewiesenen Nationalparken, um zur Erreichung der Schutzzwecke dieser Nationalparke beizutragen“ (§ 1 NordSBefV).
Innerhalb der Zone 1 (in Niedersachsen: „Ruhezone“) des Nationalparks sind Besondere Schutzgebiete festgelegt. Während ihrer jeweiligen Schutzzeiten – entweder ganzjährig oder vom 15.04. bis 01.10. eines Jahres – dürfen sie grundsätzlich nur innerhalb der gekennzeichneten Fahrwasser befahren werden. Für den Schutz dieser Gebiete ist das Trockenfallen dort grundsätzlich untersagt.
Die Bereiche der Zone 1 / „Ruhezone“ gelten insgesamt als Allgemeines Schutzgebiet. Das Trockenfallen ist dort wie in den Besonderen Schutzgebieten grundsätzlich unzulässig.
Hiervon ausgenommen sind Behördenfahrzeuge, Fahrzeuge zur Überwachung und Reparatur von Rohrleitungen und Kabeln, zu Seenot-Rettungseinsätzen, zu Forschungszwecken staatlicher Forschungseinrichtungen sowie Fischereifahrzeuge.
(für durch Maschinenkraft angetriebene Fahrzeuge)
Regelungen zu Höchstgeschwindigkeiten bestimmen sich nach Fahrt über Grund. Eingeteilt sind die Wattenmeer-Nationalparke in einen inneren und einen äußeren Bereich.
Im äußeren Bereich – nördlich (in Niedersachsen) bzw. westlich (in Hamburg und Schleswig-Holstein) der Inselkette – gilt grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 16 kn. Für gewerbliche eingesetzte Fahrzeuge sind bestimmte Schnellfahrkorridore eingerichtet, in denen bis zu 24 kn schnell gefahren werden darf. In Niedersachsen sind das die Fahrwasser Dovetief und Schluchter, in Schleswig-Holstein sind hierzu 13 Korridore ausgewiesen. Eine Darstellung der Trennlinie zwischen äußerem und innerem Bereich sowie eine Übersicht der Schnellfahrkorridore finden sich hier [in Kürze].
Im inneren Bereich – im Wesentlichen die Bereiche des Wattenmeeres zwischen dem Festland und den Inseln und Halligen – gilt die Regelgeschwindigkeit von maximal 12 kn. Innerhalb von Fahrwassern darf bis zu 16 kn schnell gefahren werden. Soweit Besondere Schutzgebiete auch außerhalb von Fahrwassern befahren werden dürfen, also außerhalb ihrer jeweiligen Schutzzeiten, dürfen sie dort mit bis zu 8 kn befahren werden.
Diese Geschwindigkeitsregelungen gelten auch für sogenannte Wassertaxis oder Expressfähren, die viele Inseln mit dem Festland verbinden. Lediglich einzelne, schon vor Erlass der ursprünglichen Nordsee-Befahrensverordnung eingesetzte Schiffe dürfen ausnahmsweise im Fahrwasser bis zu 24 kn fahren. Für Behördenfahrzeuge sowie zu Seenot-Rettungseinsätzen gelten Ausnahmen.
Zudem gelten die Geschwindigkeitsbeschränkungen der NordSBefV nicht innerhalb des Verkehrstrennungsgebiets „Terschelling German Bight“, im Fahrwasser der Jade sowie im Elbfahrwasser.
Fläche | im Fahrwasser | |
Innenbereich allgemein | 12 kn | 16 kn |
Besonderes Schutzgebiet | 8 kn (außerhalb Schutzzeiten) | 12 kn |
Außenbereich | 16 kn | 16 / 24 kn |
Einige Wasserfahrzeuge sind typischerweise mit einem besonderen Störungspotenzial verbunden. Untersagt ist daher der Betrieb von Bodeneffekt- oder Luftkissenfahrzeugen.
Notwendige Cookies sind für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website unbedingt erforderlich. Diese Cookies gewährleisten anonymisierten Besucher.innen grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website.
Cookie | Dauer | Beschreibung |
---|---|---|
CONSENT | 16 years 8 months 2 days 10 hours | Dieses Cookie erlaubt Ihre hiersige Einstellung zu speichern. |
cookie_cart | session | Dieses Cookie wird automatisch gesetzt, um das Bestellen der Veröffentlichungen zu verwalten. |
cookie_price | session | Dieses Cookie wird automatisch gesetzt, um die Abrechnung der kostenpflichtigen Bestellungen zu verwalten. |
cookielawinfo-checbox-analytics | 11 months | Dieses Cookie wird vom GDPR-Cookie-Consent-Plugin gesetzt. Das Cookie wird verwendet, um die Zustimmung des Benutzers zu den Cookies der Kategorie "Anonymisierte, lokale Analyse" zu speichern. |
cookielawinfo-checbox-functional | 11 months | Dieses Cookie wird vom GDPR-Cookie-Consent-Plugin gesetzt. Das Cookie wird verwendet, um die Zustimmung des Benutzers zu den Cookies der Kategorie "Funktion" zu speichern. |
cookielawinfo-checbox-others | 11 months | Dieses Cookie wird vom GDPR-Cookie-Consent-Plugin gesetzt. Das Cookie wird verwendet, um die Zustimmung des Benutzers zu den Cookies der Kategorie "Weitere" zu speichern. |
cookielawinfo-checkbox-advertisement | 1 year | Dieses Cookie wird vom GDPR-Cookie-Consent-Plugin gesetzt. Das Cookie wird verwendet, um die Zustimmung des Benutzers zu den Cookies der Kategorie "Werbung" zu speichern. |
cookielawinfo-checkbox-necessary | 11 months | Dieses Cookie wird vom GDPR-Cookie-Consent-Plugin gesetzt. Das Cookie wird verwendet, um die Zustimmung des Benutzers zu den Cookies der Kategorie "Notwendig" zu speichern. |
cookielawinfo-checkbox-performance | 11 months | Dieses Cookie wird vom GDPR-Cookie-Consent-Plugin gesetzt. Das Cookie wird verwendet, um die Zustimmung des Benutzers zu den Cookies der Kategorie "Performance" zu speichern. |
npw_cart | session | Dieses Cookie wird automatisch gesetzt, um Ihren "Warenkorb" zu verwalten. |
viewed_cookie_policy | 11 months | Das Cookie wird vom GDPR-Cookie-Consent-Plugin gesetzt und wird verwendet, um zu erkennen, ob der Benutzer der Verwendung von Cookies zugestimmt hat oder nicht. Es speichert keine persönlichen Daten. |
Analysen-Cookies ermöglichen zu verstehen, wie Besucher.innen mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen dabei, anonymisierte Informationen über die Anzahl der Besucher.innen, Absprungrate, Verkehrsquelle usw. zu liefern.
Cookie | Dauer | Beschreibung |
---|---|---|
_pk_id.1.5444 | 1 year 27 days | Dieses Cookie von Matomo wird genutzt, um Statistiken über die Websitenutzung zu sammeln wie zum Beispiel den Zeitpunkt des letzten Besuches auf der Website. Das Cookie erhebt keine personenbezogenen Daten und wird lediglich für die lokale Websiteanalyse eingesetzt. |
_pk_ses.1.5444 | 30 minutes | Dieses Cookie von Matomo wird genutzt, um das Verhalten der Besucher auf der Website statistisch festzuhalten. Das Cookie enthält keine personenbezogenen Daten und wird lediglich für die Websiteanalyse lokal eingesetzt. |
Funktionale Cookies helfen dabei, bestimmte Funktionen auszuführen, wie z. B. das Teilen des Inhalts der Website auf Social-Media-Plattformen, das Sammeln von Feedbacks und andere Funktionen von Drittanbietern.
Cookie | Dauer | Beschreibung |
---|---|---|
csrftoken | 1 year | Dieses Cookie ist mit der Webentwicklungsplattform Django für Python verbunden. Es wird verwendet, um die Website vor Cross-Site Request Forgery-Angriffen zu schützen. |
Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern relevante Werbung und Marketing-Kampagnen anzubieten. Diese Cookies verfolgen Besucher über Websites hinweg und sammeln Informationen, um maßgeschneiderte Werbung bereitzustellen.
Cookie | Dauer | Beschreibung |
---|---|---|
VISITOR_INFO1_LIVE | 5 months 27 days | Dieses Cookie wird von Youtube gesetz und wird verwendet, um die Informationen der eingebetteten Youtube-Videos auf einer Website zu verfolgen. |
YSC | session | Dieses Cookie wird von Youtube gesetzt und dient dazu, die Aufrufe von eingebetteten Videos zu verfolgen. |