Drachen steigen lassen

Ein leichter Wind weht, an den Stränden fast endlose Weite ohne Hindernisse – das klingt verlockend, Drachen fliegen zu lassen. Vom einleinigen Kinderdrachen bis zum professionellen Lenkdrachen, für jede*n gibt es das passende Modell. Für wildlebende Tiere, vor allem Vögel, können Drachen am Himmel allerdings eine ähnliche Scheuchwirkung haben wie ein kreisender Greifvogel. Daher gibt es innerhalb der Nationalparke hierzu Regeln.

  • Informieren Sie sich über die geltenden Schutzgebietsbestimmungen, bevor Sie Ihren Drachen steigen lassen.
  • Halten Sie sich an die Vorgaben und nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste am Strand.

Fliegt als Reaktion auf das Aufsteigen eines Drachens ein ganzer Vogelschwarm auf, wird Drachen-Steuernden die Störung bewusst. Meist bleiben die Auswirkungen jedoch verborgen:

  • Ziehende Vögel weichen weiträumig und „weitsichtig“ aus, nehmen Umwege in Kauf.
  • Vögel, die eine Fläche mit fortschreitender Flut oder freifallend bei Ebbe aufsuchen wollen, werden abgeschreckt.
  • Am Strand brütende Vögel und ihr Nachwuchs sind durch ihr Federkleid oder die Vegetation gut getarnt – doch der Freizeitspaß unterbricht die lebenswichtige Nahrungsaufnahme bzw. eine Brutpflege immer wieder oder über einen längeren Zeitraum.

Das heißt: Solange Drachen am Himmel stehen, bleiben diese Bereiche für die Vögel weitgehend blockiert. Selbst wenn sich Drachen-Lenker*innen rücksichtsvoll verhalten möchten, bemerken sie diesen Effekt oft nicht, da er nicht immer offensichtlich ist.

Innerhalb der Wattenmeer-Nationalparke gilt, dass wildlebende Tiere nicht beunruhigt werden dürfen.

In Niedersachsen ist das Drachensteigen in der Ruhe- und Zwischenzone des Nationalparks verboten. Hierfür steht die Erholungszone zur Verfügung. Viele Touristik-Gemeinden haben auch extra Drachenwiesen eingerichtet, auf denen Drachen fliegen können, ohne dass die Natur oder andere Gäste dadurch gestört oder gefährdet werden.


Im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer ist das Steigenlassen von Drachen nur auf dem Hauptdeich zwischen dem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr im Norden westwärts bis zum Bauernhafen im Süden der Insel Neuwerk erlaubt.

Im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist das Drachensteigen auf den zum Betreten freigegebenen Flächen nicht grundsätzlich verboten. Aus den oben genannten Gründen kann das Drachensteigen aber problematisch sein und zu Störungen wildlebender Tiere führen. Solche Störungen sind nach dem Nationalparkgesetz verboten. Das Drachensteigen sollte daher möglichst außerhalb des Nationalparks oder auf anderen geeigneten Flächen stattfinden, die z. B. dafür von den Gemeinden oder Tourismuszentralen gekennzeichnet wurden.

Flyer zum Drachensport in Niedersachsen