„Weltnaturerbe“ und „Bundeswasserstraße“ – die Wattenmeer-Nationalparke haben den Schutz der Natur dieses Ökosystems zu gewährleisten und unterliegen zugleich Anforderungen als Verkehrsgebiet für die Schifffahrt und Nutzungsinteressen des Wassersports. Das rechtliche Lenkungsinstrument dafür ist die Nordsee-Befahrensverordnung, eine bundeseinheitliche Regelung des Bundesverkehrsministeriums. Die bisher geltende Fassung von 1992/1995 wurde nun durch eine Neufassung ersetzt – eine überfällige Novellierung mit zähem Werdegang.
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Niedersachsen
15.06.2023 |