„Weltnaturerbe“ und „Bundeswasserstraße“ – die Wattenmeer-Nationalparke haben den Schutz der Natur dieses Ökosystems zu gewährleisten und unterliegen zugleich Anforderungen als Verkehrsgebiet für die Schifffahrt und Nutzungsinteressen des Wassersports. Das rechtliche Lenkungsinstrument dafür ist die Nordsee-Befahrensverordnung, eine bundeseinheitliche Regelung des Bundesverkehrsministeriums. Die bisher geltende Fassung von 1992/1995 wurde nun durch eine Neufassung ersetzt – eine überfällige Novellierung mit zähem Werdegang.
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Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zum Kitesurfen
Die Ausübung des Kitesurfens im Nationalpark rechtlich zu regeln, steht dem Land Niedersachsen nicht zu, sondern ist allein Sache des Bundes – das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden, nachdem zwei Kiter gegen die langjährige Verwaltungspraxis der Nationalparkverwaltung geklagt hatten.
Wassersport
Das Wattenmeer ist ein beliebtes Revier zum Segeln, Surfen, Wasserwandern und für Motorboote. Die Tideverhältnisse bringen navigatorisch besondere Herausforderungen mit sich. Gleichzeitig ist das Wattenmeer aufgrund seiner ökologischen Bedeutung auch für Vögel, Robben und Schweinswale als Nationalpark geschützt. Das Miteinander von Wassersport und Natur in den Wattenmeer-Nationalparken regelt die Nordsee-Befahrensverordnung. Mit ihrer Neufassung Ende April 2023 gelten neue Regelungen.
Wassersport im Nationalpark
Informationen zu den wichtigsten Regeln für den Wassersport im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer mit Erläuterungen, warum diese Regeln dem Schutz der wildlebenden Tierwelt in diesem einmaligen Revier dienen.