Schleswig-Holstein

Nationalpark-Kuratorien

Die Nationalparkverwaltung wird von zwei Kuratorien aus Dithmarschen und Nordfriesland beraten. Die Sitzungen sind öffentlich und finden 2 - 4 mal jährlich statt. Nach dem Nationalparkgesetz sollen Grundsatzfragen und langfristige Planungen im Einvernehmen mit den Kuratorien entschieden werden. Dies war in der Vergangenheit fast immer der Fall.

Die Kuratorien haben jeweils 24 Mitglieder, unter anderem Vertreter von Anliegergemeinden, Tourismus und Wirtschaft, von Naturschutzverbänden und aus der Wissenschaft. Die Zusammensetzung der Mitglieder ist im Nationalparkgesetz (§ 8) festgelegt. Vorsitzende sind die jeweiligen Landräte. 2004 hat die Nationalparkverwaltung die Geschäftsführung der Kuratorien von den Kreisen übernommen.

Sitzungsprotokolle der Kuratorien

Nordfriesland

Dithmarschen