Niedersachsen

Die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer

Management, Kooperation und Dienstleistung

Die Nationalparkverwaltung ist als zuständige Schutzgebietsmanagement-Behörde für das niedersächsische Wattenmeer verantwortlich für Naturschutz, Forschung, Öffentlichkeitsarbeit und nachhaltige Entwicklung im Nationalpark und UNESCO-Biosphärenreservat.

Die Nationalparkverwaltung ist eine Behörde des Landes Niedersachsen und direkt dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz unterstellt. Derzeit arbeiten in der Verwaltung 57 Mitarbeiter:innen in Festanstellung oder befristeten Projektstellen. Fachlich sind sie vier verschiedenen Dezernaten zugeordnet: Naturschutz, Kommunikation & Forschung, Biosphärenreservat und interne Verwaltung. Leiter der Nationalparkverwaltung ist seit 2005 Peter Südbeck.

Die Aufgaben der Nationalparkverwaltung sind im Gesetz über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (NWattNPG) definiert. Für bestimmte Aufgaben und Bereiche im Nationalpark sind auch andere Behörden zuständig, z. B. die Unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) oder die Domänenverwaltung. Maßnahmen dieser Behörden und der Nationalparkverwaltung werden untereinander abgestimmt.

Dezernat Naturschutz

In diesem Fachdezernat werden konkrete Maßnahmen für Schutz, Pflege und Entwicklung des Nationalparks realisiert. Für jede Insel und jeden Landkreis gibt es eine:n Mitarbeiter:in für alle Belange, die den Nationalpark berühren. Darüber hinaus gibt es fachliche Ansprechpartner:innen für spezielle Nutzungen im Schutzgebiet wie Küstenschutz, Landwirtschaft, Jagd oder Rohstoffgewinnung. Zu den Aufgaben des Dezernats gehört auch die Erstellung fachlicher Kartengrundlagen (Geografisches Informationssystem).

Dezernat Kommunikation und Forschung

Um Verständnis, Akzeptanz und Wertschätzung für die Ziele und damit auch verbundene Regelungen des Nationalparks zu schaffen, ist eine umfassende Information und Umweltbildung der breiten Öffentlichkeit notwendig. Das Aufgabenspektrum umfasst Presse- und Medienarbeit, die Koordination der Besucher-Informationseinrichtungen mit ihrem vielfältigen Ausstellungs- und Veranstaltungsangebot, die Betreuung von Websites und Social Media Kanälen, die Gestaltung von Infomaterialien, Infotafeln und Lehrpfaden sowie die Organisation von Veranstaltungen wie die Zugvogeltage und die Koordination von Freiwilligen-Einsätzen.
Forschung und Monitoring bilden die wissenschaftliche Grundlage für die Arbeit der Nationalparkverwaltung. Fundierte und transparente Ergebnisse bilden die Entscheidungsgrundlage, auch in der Abwägung mit anderen Interessen. Die Nationalparkverwaltung führt eigene Forschungen durch, initiiert Erfassungen, kooperiert eng mit anderen Forschungseinrichtungen und koordiniert Forschungsarbeiten Dritter. Monitoringprogramme überwachen den Zustand der Natur und die Effektivität der Maßnahmen, ihre Ergebnisse werden öffentlich zugänglich gemacht. Das wissenschaftliche Aufgabenspektrum im Dezernat umfasst Fragen zu Biodiversität und Ökologie unter Berücksichtigung von Klimawandel und Neobiota sowie Meeresnaturschutz hinsichtlich Fischerei, Sedimentmanagement und Meeresmüll.

Dezernat Biosphärenreservat

Seit 1992 ist das niedersächsische Wattenmeer UNESCO-Biosphärenreservat. Um diese Modellregion für nachhaltige Entwicklung gemeinsam mit den hier lebenden Menschen auszugestalten, wurden vielfältige Projekte und Maßnahmen angeschoben, z. B. die Partnerinitiative, das Junior Ranger Programm und grenzübergreifende Kooperationen mit den Niederlanden. Seit 2015 wird an der Einrichtung einer Entwicklungszone für das Biosphärenreservat gearbeitet. Ziel ist es, im intensiven Dialog die angrenzenden Kommunen für einen freiwilligen Beitritt zur Entwicklungszone zu gewinnen.

Dezernat Verwaltung & Justiziariat

Zu den Aufgaben der internen Verwaltung gehören neben Haushalts- und Personalangelegenheiten auch rechtliche Belange wie Ausnahmen und Befreiungen von den Vorschriften des Nationalpark-Gesetzes, Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Vertragsangelegenheiten.