Nationalpark-Beirat
Dem Beirat gehören an
2 Mitglieder für die unteren Naturschutzbehörden, in deren Zuständigkeitsbereich Teile des Nationalparks liegen
3 Mitglieder für die Gemeinden
2 Mitglieder für die nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Naturschutzverbände
je 1 Mitglied für die Industrie- und Handelskammern sowie die Landwirtschaftskammern, in deren räumlichen Bereich Gebiete des Nationalparks liegen, die Deichverbände, die Fremdenverkehrsverbände und den Landessportbund
2 Mitglieder aus den wissenschaftlichen Fachbereichen Naturschutz und Landschaftspflege sowie Biologie an den niedersächsischen Hochschulen
1 Mitglied aus dem Bundesministerium für Umwelt und
1 Mitglied für den Landesfischereiverband Weser-Ems.
Die Mitglieder des Beirats werden vom Umweltministerium für die Dauer von fünf Jahren berufen.

