Niedersachsen

Nationalpark-Beirat

Die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer wird durch einen Nationalpark-Beirat beraten. Er unterstützt dabei, den Schutzzweck des Nationalparks unter Berücksichtigung sonstiger Belange der Allgemeinheit zu erfüllen.

Dem Beirat gehören an:

  • 2 Mitglieder für die unteren Naturschutzbehörden, in deren Zuständigkeitsbereich Teile des Nationalparks liegen
  • 3 Mitglieder für die Gemeinden
  • 2 Mitglieder für die nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Naturschutzverbände
  • je 1 Mitglied für die Industrie- und Handelskammern sowie die Landwirtschaftskammern, in deren räumlichen Bereich Gebiete des Nationalparks liegen, die Deichverbände, die Fremdenverkehrsverbände und den Landessportbund
  • 2 Mitglieder aus den wissenschaftlichen Fachbereichen Naturschutz und Landschaftspflege sowie Biologie an den niedersächsischen Hochschulen
  • 1 Mitglied aus dem Bundesministerium für Umwelt und
  • 1 Mitglied für den Landesfischereiverband Weser-Ems.

Die Mitglieder des Beirats werden vom Niedersächsischen Umweltministerium für die Dauer von fünf Jahren berufen.

Die Aufgaben des Beirates sind im Nationalpark-Gesetz (§ 27 NWattNPG) festgelegt.

Nationalpark-Beirat Juni 2023
Nationalpark-Beirat Juni 2023

© Michael Räder / NLPV

Auch interessant