Niedersachsen

Informationen für Wattführer*innen

Wer im niedersächsischen Wattenmeer Führungen auf Wattflächen durchführt, benötigt dazu grundsätzlich eine staatliche Genehmigung. Hierfür ist die Nationalparkverwaltung in Zusammenarbeit mit der Wasserschutzpolizei zuständig.

Die Genehmigungspflicht soll sicherstellen, dass Wattführerinnen und Wattführer über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Wattführungen sicher und im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben durchführen zu können. Das betrifft insbesondere die umfassende Ortskenntnis zu den betreffenden Strecken und Wattgebieten, die richtige Planung einer Wanderung zur Vermeidung von Gefahren sowie das angemessene Verhalten in Gefahrensituationen. Zur Klarstellung: Diese Genehmigungspflicht ist zu unterscheiden von dem besonderen Qualifizierungsprogramm, das die Nationalparkverwaltung in enger Zusammenarbeit mit der LEB (Ländliche Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V.) zur Zertifizierung als „Nationalpark-Führer/in“ zusätzlich anbietet.

Eine Genehmigung wird auf Antrag erteilt, wenn die erforderlichen sicherheitsrelevanten und naturschutzfachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Prüfungsgespräch nachgewiesen wurden und weitere Voraussetzungen wie z.B. Kenntnisse in Erster Hilfe bzw. ein ärztlicher Gesundheitsnachweis vorliegen. Einzelheiten ergeben sich aus der Niedersächsischen Verordnung über Führungen auf Wattflächen vom 19.08.2013 (Nds. GVBl. 2013, 218, geändert durch Verordnung vom 02.04.2014, Nds. GVBl. 2014, 94). In dieser Rechtsverordnung ist zudem Näheres zur Durchführung von Wattführungen bestimmt, z.B. zu den erforderlichen Sichtverhältnissen, den Altersanforderungen für teilnehmende Kinder, der maximalen Gruppengröße oder auch zur mitzuführenden Ausrüstung.

Sollten Sie Interesse an einer Zulassung als Wattführer/-in haben oder Ihre bestehende Genehmigung um weitere Gebiete oder Strecken erweitern wollen, informieren Sie sich hierzu bitte frühzeitig bei der Nationalparkverwaltung. Bitte beachten Sie, dass die erforderlichen Prüfungsgespräche in der Regel zweimal jährlich (März/Oktober) angeboten werden. Soweit Sie bereits über eine Wattführergenehmigung verfügen, beachten Sie bitte, dass deren Geltungsdauer auf maximal sechs Jahren begrenzt ist und dann verlängert werden muss. Für den Fall, dass eine Genehmigung bereits längere Zeit (mehr als sechs Monate) abgelaufen ist, ist eine Verlängerung grundsätzlich ausgeschlossen; für eine Neuerteilung bedarf es dann eines erneuten Prüfungsgesprächs.