Hamburg

27.06.2022 |

Nachweis der Geflügelpest bei Wildvögeln auf Neuwerk

Auf der Insel Neuwerk wurde am 23.06.2022 der Ausbruch der Geflügelpest bei Seeschwalben amtlich festgestellt. Positive Nachweise der Geflügelpest werden auch von anderen Küstenregionen gemeldet. Touristen werden gebeten, sich an die behördlichen Anordnungen zu halten.

Für die Insel wurde eine Aufstallungspflicht angeordnet und das Verbringen von Geflügel vorerst untersagt. Zudem besteht für Hunde eine Anleinpflicht. Touristen müssen auf den zugelassenen Wegen bleiben. Die Geflügelhalter sind gehalten die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Die Allgemeinverfügung des zuständigen Bezirksamtes Hamburg-Mitte finden Sie hier.

Nach der aktuell gültigen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) wird das deutschlandweite Risiko für Einträge in Geflügelhaltungen weiterhin als hoch eingestuft. Die Geflügelhalter:innen in Hamburg werden insgesamt gebeten, weiterhin wachsam zu sein, da das Geflügelpestgeschehen im Inland zwar nachgelassen hat, aber auch hier nicht erloschen ist. Es wird dringend empfohlen, Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen auf hohem Niveau zu halten und, wenn nötig, weiter zu verbessern.

Hintergrund

Die aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen jedoch auch andere Spezies erkranken können.

Jedes Jahr im Spätherbst und zu Beginn des Winters steigt die Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus in besonderem Maße. Der Grund sind Zugvögel, die das Virus auf ihrer Reise nach Europa eintragen können. Viele von ihnen erkranken nicht oder weisen nur sehr geringe Krankheitssymptome auf. Ein Ausbruch der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation während der Sommermonate ist in dem Umfang eine neue Erscheinung. Betroffen sind derzeit die Seevögel an der Küste, v.a. Seeschwalben.

Bei diesen Wildvögeln treten häufig Todesfälle auf. Diese Tierkörper werden regelmäßig eingesammelt, dennoch ist nicht zu vermeiden, dass Spaziergänger:innen diese vorfinden werden. Durch Kontakt zu den infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus in Haus- und Nutzgeflügelbestände eingeschleppt werden. Bürger:innen werden daher aufgefordert die Tiere nicht anzufassen und Haustiere nicht in deren Nähe zu lassen, um eine Verschleppung zu vermeiden.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:

Fragen und Antworten zur Geflügelpest

Was ist die Vogelgrippe bzw. Geflügelpest?
Das Wort „Vogelgrippe“ bezeichnet eine Geflügelerkrankung durch Vogel-Influenzaviren, die so genannte Aviäre Influenza. Diese Viren kommen natürlicherweise bei Geflügel vor und sind häufig harmlos. Es entstehen aber immer wieder neue Varianten, die beim Geflügel tödliche Erkrankungen hervorrufen können. In der Tiermedizin unterscheidet man zwischen Vögel stark krankmachenden (hochpathogenen) und wenig krankmachenden (niedrigpathogenen) Vogelinfluenzaviren. Der Begriff Geflügelpest bezieht sich auf die hochpathogenen Aviäre Influenza-Viren, wie sie vom Typ H5N1 oder H5N8 auftreten. Diese können bei Hausgeflügel wie Hühnern schwere Schäden an den Tierbeständen verursachen, da ein Großteil des infizierten Geflügels an der Krankheit verendet. Bei Kontakten zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel, wenn zum Beispiel beide im gleichen Gebiet nach Nahrung suchen, kann es zu einer Übertragung des Virus kommen. Das Virus kann aber auch von frei lebenden Wildtieren, Insekten, Schadnagern und auch von Menschen und Transportfahrzeugen, die nur mangelhaft gereinigt und desinfiziert wurden, weiter verbreitet werden. Sowohl das Auftreten der hochpathogenen als auch der niedrigpathogenen Form des Aviären Influenza-Virus ist anzeigepflichtig und wird durch Maßnahmen nach europäischen Rechtsvorschriften in Verbindung mit der Geflügelpest-Verordnung bekämpft.

Ist die Geflügelpest für Menschen gefährlich?
Eine Infektion des Menschen mit H5N8-Viren wurde Ende 2020 erstmals in Russland nachgewiesen, Infektionen mit H5N1 sind beim Menschen vereinzelt bekannt. Wie bei allen Geflügelpestviren sind erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten. In Deutschland sind laut RKI bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit Vogelgrippeviren aufgetreten.

Welches Geflügel kann an der Geflügelpest erkranken?
Grundsätzlich können alle Vogelarten an der Hochpathogenen Aviären Influenza (klassischen Geflügelpest) erkranken. Hühner und Puten sind besonders empfänglich. Auch bestimmte Wildvögel sind sehr empfänglich, vor allem Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse, Möwen, Seeschwalben), Greifvögel wie Habichte und Bussarde sowie aasfressende Vögel wie Krähen. Andere Vogelgruppen wie zum Beispiel Tauben können das Virus in sich tragen, spielen aber eine untergeordnete Rolle bei der Verbreitung des Virus und erkranken i.d.R. nicht.

Können auch andere Haustiere wie Hunde und Katzen infiziert werden?
Fleischfresser wie Hunde und Katzen können sich theoretisch infizieren, wenn sie große Mengen des Erregers aufnehmen. Praktisch sind solche Fälle bislang nicht bekannt geworden. Hunde und Katzen können das Virus allerdings weiterverbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt mit toten oder kranken Vögeln verhindert werden. Es wird empfohlen, Hunde anzuleinen.

Ist Vogelkot gefährlich?
Eine maßgebliche Infektionsgefahr von Tier zu Mensch ist in der derzeitigen Situation nicht gegeben. Vögel scheiden jedoch mit ihrem Kot immer verschiedenste Erreger aus. Deshalb sollte man sich nach dem Kontakt mit Wildvögeln oder ihren Ausscheidungen gründlich die Hände waschen.

Kann man Geflügelfleisch auch essen, wenn die Seuche ausgebrochen ist?
In Deutschland dürfen nur Geflügelfleisch, Eier und sonstige Geflügelprodukte auf den Markt kommen, die aus Hausgeflügelbeständen stammen, die frei von Geflügelpest sind. Geflügelprodukte aus betroffenen Beständen werden nach den europäischen Rechtsvorschriften in Verbindung mit den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung vernichtet und gelangen nicht auf den Markt. Das Virus ist zudem hitzeempfindlich. Daher ist der Konsum von vollständig durcherhitztem Fleisch und vollständig durcherhitzten Eiern von mit Aviärer Influenza befallenen Tieren für die menschliche Gesundheit nach aktuellem Stand unbedenklich. Beim Umgang mit rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollte man zudem grundsätzlich die Hygieneregeln beachten.

Was passiert, wenn in Deutschland Fälle von Geflügelpest bei Hausgeflügel auftreten?
Für die Bekämpfung der Geflügelpest gelten europäische und nationale Vorschriften wie die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest. Wenn Geflügelpest festgestellt wird, können Gebiete um den Ort des Ausbruchs mit besonderen Vorgaben festgelegt werden. Betroffene Betriebe unterliegen dann verschiedenen Maßnahmen, unter anderem müssen das Fleisch von Geflügel und Eier sowie vorhandene tierische Nebenprodukte, Futtermittel und Einstreu unschädlich entsorgt werden. Zudem werden nach der Geflügelpestverordnung Maßnahmen zu einer optimierten Hygiene und Desinfektion vorgeschrieben. Die Rechtsvorschriften enthalten auch mögliche Betretungsverbote, um eine Verschleppung des Virus aus dem Seuchengebiet durch Tierkontakte, indirekten Kontakt über Personen, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons oder Einstreu zu verhindern.

Dürfen Enten, Gänse, Schwäne und Tauben gefüttert werden?
Enten, Gänse und Schwäne sollten unabhängig von der Geflügelpest grundsätzlich nicht gefüttert werden. Das Wasser in kleineren Gewässern wird durch das Füttern schnell verschmutzt und die Tiere verlernen, sich um ihr Futter zu kümmern. Gerade die Gänsepopulation hat vor diesem Hintergrund sehr zugenommen. Darüber hinaus besteht in Hamburg aus Gründen des Tierschutzes und der allgemeinen Hygiene ohnehin ein Fütterungsverbot von Tauben auf öffentlichen Flächen.

Was kann man tun, um ein Weiterverbreiten dieser Seuche zu verhindern?
Die Geflügelpest lässt sich sehr leicht verbreiten – zum Beispiel über Kleidung oder Schuhe. Jeder kann den Erreger so unbewusst weitertragen. Das Virus kann vorhanden sein, ohne dass man es bemerkt. Deshalb sollte man beim Fund von toten Vögeln die Kadaver nicht anfassen und Hunde sowie Katzen möglichst nicht frei laufen lassen, damit sie mit den Kadavern nicht in Kontakt kommen und das Virus unbemerkt weitertragen.

Wie erkennt man kranke Tiere? Wie verhalte ich mich auf Spaziergängen?

Einzelne tote Spatzen oder Amseln sind kein Grund zur Sorge. Tote Vögel findet man immer wieder einmal. Im Herbst sterben beispielsweise viele Vögel an Entkräftung. Vögel sterben auch an Altersschwäche. 

Verendete Vögel sollten in der Natur belassen werden oder können, wenn sie auf einem Privatgrundstück gefunden werden, im Hausmüll (in der Restmülltonne) entsorgt werden. Aus hygienischen Gründen ist es empfehlenswert, Kadaver nicht mit bloßen Händen zu transportieren (zum Beispiel Handschuhe tragen oder Schaufel nutzen). 

Aufgrund des aktuellen Geschehens auf Neuwerk werden tote Vögel durch die Stadt Hamburg regelmäßig eingesammelt. Hier müssen Spaziergänger:innen keine Veranlassung treffen. Es besteht aber auf der Insel eine Anleinpflicht für Hunde. Zudem müssen Touristen auf den zugelassenen Wegen bleiben.

Für das restliche Hamburger Stadtgebiet gilt: Liegen viele tote Vögel an einem Ort oder finden Sie größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel tot vor, sollten Sie diese melden. In Hamburg werden die Meldungen ab 30.04.2022 von den Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt entgegengenommen, die Kontaktdaten der Ämter finden Sie hier.

Wie kann ich mein Geflügel vor der Geflügelpest schützen?
Kontakt von Hausgeflügel zu Wildvögeln muss verhindert werden. Neben den allgemeinen Hygienegrundsätzen sind vor allem Maßnahmen zur Biosicherheit zu beachten:

  • Beschränkung von Fahrzeug- und Personenverkehr in Geflügelbetrieben auf das unerlässliche Maß. Besucher sollten betriebseigene Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung tragen.
  • Geflügel betreuendes Personal sollte ausschließlich in einem einzigen Betrieb tätig sein.
  • Keine gemeinsame Nutzung von Gerätschaften, Kadavertonnen und Fahrzeugen durch mehrere Geflügelhaltungen.
  • Wechseln des Schuhwerks vor Betreten der Stallungen und die Nutzung von Desinfektionsmatten/-bädern unmittelbar vor den Eingängen für Stiefel etc. Auch die Desinfektion der Reifen von Fahrzeugen, die zum Beispiel Einstreumaterial in die Ställe bringen, ist strikt durchzuführen.
  • Vor Tierkontakt: Hände waschen und desinfizieren!
  • Futter und Einstreu vor Vogeleinflug und Verunreinigungen wirksam schützen.
  • Fütterung nur in geschützten Stallbereichen, zu denen Wildvögel keine Zugangsmöglichkeit haben, durchführen.
  • Auslaufbereiche unattraktiv für Wildvögel gestalten (kein Oberflächenwasser)
  • Oberflächenwasser sollte auf gar keinen Fall zur Tränke verwendet werden.
  • Die gewissenhafte Kontrolle des Gesundheitszustandes der Herde muss regelmäßig durchgeführt werden.