Betreuung & Überwachung im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

Für die tägliche Betreuung des Nationalparks vor Ort sind hauptamtliche Rangerinnen und Ranger zuständig. Sie sind bei der Nationalparkverwaltung angestellt, leben und arbeiten aber auf der Insel bzw. in der Region, um die sie sich kümmern. Wertvolle Unterstützung erhalten sie durch die ehrenamtliche Nationalpark-Wacht.

Hauptamtliche Ranger:innen und Ranger und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen der Nationalpark-Wacht bilden unter dem Dach der Nationalparkverwaltung regionale Teams. Aktuell gibt es dreizehn Vollzeitstellen für hauptamtliche Ranger*innen an der niedersächsischen Küste und auf den Inseln und mehr als 50 ehrenamtliche Nationalpark-Warte. Zur Nationalpark-Wacht gehören weiterhin 15 Teilnehmer/innen des Bundesfreiwilligendienstes und des Freiwilligen Ökologischen Jahres.

Auf den Inseln Wangerooge, Mellum und Minsener Oog gibt es keine hauptamtlichen Ranger:innen. Hier übernimmt der Mellumrat e.V. im Auftrag der Verwaltung die Betreuung und Überwachung.

Für jede Insel und die verschiedenen Küstenregionen sind zudem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven als Regionalbetreuer*innen eingesetzt. Sie sind nicht täglich, aber regelmäßig vor Ort in ihrem Gebiet, sind dort mit den Gegebenheiten vertraut, betreuen die örtliche Nationalparkwacht und pflegen Kontakte zu Gemeinde, Touristik, Verbänden und weiteren Akteuren in der Nationalpark-Region.

Geschichte der Nationalpark-Wacht

Die ersten Ranger wurden bereits im 19. Jahrhundert in den USA eingesetzt. Der Beruf genießt dort ein hohes Ansehen. Nach ihrem Vorbild gibt es heute weltweit Schutzgebiets-Betreuer:innen, die international einheitlich als Ranger bezeichnet werden. In Deutschland ist die berufliche Qualifizierung für diese Tätigkeit bundesweit einheitlich geregelt. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Herkunft aus einem „grünen“ Beruf wie Land- oder Forstwirtschaft oder Gärtnerei. Im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer gab es 1996 die erste Rangerin. 2015 wurde das Rangersystem hier fest etabliert, mit aktuell 13 Ranger*innen.

Aufgaben der Nationalpark-Wacht

Die Ranger*innen sind fast täglich draußen in ihrem Gebiet unterwegs. Sie achten darauf, dass in den Schutzzonen die Wegeregelung eingehalten wird und Störungen der Tier- und Pflanzenwelt unterbleiben. Sie installieren Schilder, Infotafeln und andere Einrichtungen zur Kennzeichnung und Information und halten diese instand. Sie betreuen die Besucher:innen im Nationalpark und sind Ansprechpartner:innen für die Einheimischen. Sie bieten auch Exkursionen an und geben gern Ratschläge, wo und wie man im Nationalpark am besten die Natur erleben kann, ohne sie zu stören.

Eine weitere wichtige Aufgabe der Ranger ist es, Brut- und Zugvögel zu erfassen, Dünen- und Salzwiesenentwicklungen und grundsätzlich jede Veränderung des Naturraumes zu dokumentieren. Dazu gehört auch die Arbeit im Büro. Eine besondere Rolle kommt ihnen für die Umsetzung von Artenschutzprojekten zu, zum Beispiel bei der Sicherung der Brutgebiete von Strandbrütern und anderen gefährdeten Vogelarten.

Konflikte und Verstöße

Rangerinnen und Ranger sind das freundliche Gesicht des Nationalparks vor Ort. Sie sind darauf geschult, Ziele und Vorschriften für das Schutzgebiet verständlich zu vermitteln und auch bei Konflikt-Gesprächen stets sachlich und höflich zu bleiben. In der Regel reagieren die angesprochenen Besucher:innen ebenfalls freundlich und verständnisvoll. Doch auch die professionelle Auseinandersetzung mit uneinsichtigen und aufgebrachten Menschen ist ein (unangenehmer) Teil des Ranger-Jobs. Um den Sinn von Nationalparks und der dort geltenden Regeln grundsätzlich (und lautstark) in Frage zu stellen, sind Ranger:innen allerdings die falsche Adresse. Denn die Einrichtung von Schutzgebieten ist Sache der gesetzgebenden Institutionen, in deren Auftrag die Ranger:innen handeln.

Im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer besitzen die Ranger:innen keine hoheitlichen Befugnisse. Sie dürfen keine Personalien aufnehmen oder gebührenpflichtige Verwarnungen erteilen. Kommt es trotz Information und Aufklärung zu Verstößen gegen das Nationalpark-Gesetz, müssen die Ranger:innen die die Polizei und die Kolleg:innen aus der Rechtsabteilung der Nationalparkverwaltung einschalten.

Polizei und Wasserschutzpolizei achten vor Ort auch eigenständig auf die Einhaltung der Regeln im Nationalpark und können eindeutige Verstöße direkt ahnden.