Schutzkonzepte

Der Naturschutz im Nationalpark ist durch Gesetze und andere rechtliche Regelungen bestimmt. Darüber hinaus gibt es aber auch lokale und regionale Nationalpark-Vereinbarungen, die die Nationalparkverwaltung mit Gemeinden und anderen Einrichtungen getroffen hat.

In den Nationalpark-Vereinbarungen verpflichten sich beide Seiten zu freiwilligen Leistungen, die regeln, wie bestimmte Orte genutzt werden können, ohne den Schutz der Natur zu vernachlässigen. Es handelt sich beispielsweise um die Nutzung von Badestellen oder die Zuwegung hierzu. In diesen Fällen wurden gemeinsam lokale Schutzkonzepte erarbeitet:

  • Hamburger Hallig
  • Sankt Peter-Ording
  • Westerhever

Mit den Anrainergemeinden wurde in so genannten „1000-Meter-Gesprächen“ festgelegt, wo und wann küstennahe Gebiete der Zone 1 betreten werden dürfen.

Mit Berufs- und Hobby-Garnelenfischern, Wassersportlern, Seekajakfahrern und anderen wurden Nationalpark-Vereinbarungen getroffen, die die Nutzung bestimmter Wattbereiche so regelt, dass beispielsweise die Schutzinteressen mausernder Brandgänse (sie werden von der Nationalparkverwaltung und Naturschutzverbänden „vertreten“) ausreichend berücksichtigt werden.

Darüber hinaus werden auch Übereinkünfte und Schutzkonzepte auf internationaler Ebene entwickelt, etwa der Seehund-Management-Plan.