Feuerwerk und Lasershows
Feuerwerke und Lasershows erfreuen sich als Event oder Teil von Veranstaltungen zunehmender Beliebtheit und beschränken sich nicht mehr nur auf den Jahreswechsel. Was für Besucher ein attraktives Spektakel sein kann, ist für Natur und Tiere oft mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden. Im Nationalpark sind Feuerwerke daher grundsätzlich verboten. Allerdings wirken auch bei Feuerwerken, die im Umfeld der Schutzgebiete gezündet werden, Lärm und Licht weit in die Nationalparks hinein. Auch der Feuerwerksmüll wird durch Wind und Wellen in geschützte bereiche verdriftet.
In Schleswig-Holstein gibt es einen gemeinsamen Leitfaden der Nationalparkverwaltung und der Kreise Nordfriesland und Dithmarschen, der Veranstalter darüber informiert, was bei der Durchführung von Feuerwerken in der Nähe von Schutzgebieten zu beachten ist. Der Leitfaden kann hier heruntergeladen werden.