Was einerseits ein spannendes Hobby oder praktische Unterstützung bei der Arbeit ist, kann andererseits für Tiere und Besucher im Nationalpark sehr störend sein. Insbesondere Vögel reagieren oft mit Stress, Flucht- oder Verteidigungsverhalten.
Drohnenflüge sind in Nationalparks, Naturschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten seit 2017 nach dem Luftfahrtrecht (§ 21 b Abs. 1 Nr. 6 LuftVO) grundsätzlich verboten. Fachlicher Hintergrund: Wildlebende Tiere, insbesondere Vögel, nehmen Drohnen als Greifvögel (also Fressfeinde) wahr und werden deshalb durch Drohnen aufgescheucht. Bitte verzichten Sie deshalb darauf, ihre Drohne im Nationalpark fliegen zu lassen!
Mehr Informationen zur gesetzlichen Regelung können Sie auch hier nachlesen: Die wichtigsten Regeln für Drohnenbetreiber (Bundesverkehrsministerium)
In begründeten Einzelfällen kann eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
In Schleswig-Holstein ist der Antrag beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr zu stellen. In Niedersachsen ist die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr der erste Ansprechpartner. Informationen zu Hamburg finden sie hier. Diese für den Luftverkehr zuständigen Behörden beteiligen dann im weiteren Verfahren die Nationalpark-Verwaltungen. Die Anträge sind allerdings kosten- und zeitaufwändig. Alternativ können sich Film- und Fernsehteams kostenlos und kurtfristig von Nationalpark-Fachleuten beraten lassen, wo sich außerhalb des Nationalparks die gewünschten Wattenmeer-Motive „einfangen“ lassen.
Feuerwerke und Lasershows erfreuen sich als Event oder Teil von Veranstaltungen zunehmender Beliebtheit und beschränken sich nicht mehr nur auf den Jahreswechsel. Was für Besucher ein attraktives Spektakel sein kann, ist für Natur und Tiere oft mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden. Im Nationalpark sind Feuerwerke daher grundsätzlich verboten. Allerdings wirken auch bei Feuerwerken, die im Umfeld der Schutzgebiete gezündet werden, Lärm und Licht weit in die Nationalparks hinein. Auch der Feuerwerksmüll wird durch Wind und Wellen in geschützte bereiche verdriftet.
In Schleswig-Holstein gibt es einen gemeinsamen Leitfaden der Nationalparkverwaltung und der Kreise Nordfriesland und Dithmarschen, der Veranstalter darüber informiert, was bei der Durchführung von Feuerwerken in der Nähe von Schutzgebieten zu beachten ist. Der Leitfaden kann hier heruntergeladen werden.
© Dockhorn
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