Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist durch freiwillige Vereinbarungen und gesetzliche Regelungen gut geschützt. Im Nationalparkgesetz, 1985 vom schleswig-holsteinischen Parlament verabschiedet und 1999 novelliert, sind die Regeln verankert, die im Nationalpark gelten. Der Nationalpark ist in Schutzzonen aufgeteilt: Schutzzone 1 ist weitgehend der Natur überlassen, Schutzzone 2 darf eingeschränkt genutzt werden.
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Schleswig-Holstein