Niedersachsen

Nationalpark-Ranger:innen

Betreuung und Überwachung im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

Für die tägliche Betreuung des Nationalparks vor Ort sind hauptamtliche Rangerinnen und Ranger zuständig. Sie sind bei der Nationalparkverwaltung angestellt, leben und arbeiten aber auf der Insel bzw. in der Region, um die sie sich kümmern. Wertvolle Unterstützung erhalten sie durch die ehrenamtliche Nationalparkwacht.

Hauptamtliche Rangerinnen und Ranger und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen der Nationalparkwacht bilden unter dem Dach der Nationalparkverwaltung regionale Teams. Aktuell gibt es vierzehn Ranger:innen an der niedersächsischen Küste und auf den Inseln und ca. 50 ehrenamtliche Nationalparkwart:innen. Zur Nationalparkwacht gehören weiterhin die Teilnehmenden des Bundesfreiwilligendienstes und des Freiwilligen Ökologischen Jahres beim NLWKN.

Auf den Inseln Wangerooge, Mellum und Minsener Oog übernimmt der Mellumrat e. V. im Auftrag der Nationalparkverwaltung die Betreuung und Überwachung. Für jede Insel und die verschiedenen Küstenregionen sind zudem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven als Gebietsbetreuer:innen eingesetzt. Sie sind nicht täglich, aber regelmäßig vor Ort in ihrem Gebiet, sind dort mit den Gegebenheiten vertraut, betreuen die örtliche Nationalparkwacht und pflegen Kontakte zu Gemeinde, Touristik, Verbänden und weiteren Akteuren in der Nationalpark-Region.

Aufgaben der Nationalparkwacht

Aufgrund der Insellage und der langen Küstenlinie muss im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer jede Rangerin und jeder Ranger alle Arbeitsbereiche abdecken, eine Aufgabenteilung wie in anderen Schutzgebieten ist nicht praktikabel.  Dies stellt hohe Ansprüche an die Rangerinnen und Ranger und erfordert eine permanente Weiterbildung. Die Hauptaufgaben, die in ihrem beruflichen Alltag im Wattenmeer auf sie zukommen, sind dabei:

  • Gebietskontrolle
  • Monitoring und Umweltbeobachtung
  • Praktischer Arten- und Biotopschutz
  • Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung
  • Naturschutzfachliche/-rechtliche Informations- und Kontrollaufgaben
  • Technische Aufgaben und Querschnittsaufgaben

Bei allen diesen Aufgaben sind die Rangerinnen und Ranger stets „das freundliche Gesicht des Nationalparks vor Ort“ und vermitteln zwischen Mensch und Natur.

Konflikte und Verstöße

Im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer besitzen die Ranger:innen keine hoheitlichen Befugnisse. Sie dürfen keine Personalien aufnehmen oder gebührenpflichtige Verwarnungen erteilen. Kommt es trotz Information und Aufklärung zu Verstößen gegen das Nationalpark-Gesetz, müssen die Ranger:innen die die Polizei und die Kolleg:innen aus der Rechtsabteilung der Nationalparkverwaltung einschalten.
Polizei und Wasserschutzpolizei achten vor Ort auch eigenständig auf die Einhaltung der Regeln im Nationalpark und können eindeutige Verstöße direkt ahnden.