Niedersachsen

Regionale Belange

Im niedersächsischen Nationalparkgesetz (NWattNPG) ist die Berücksichtigung der regionalen Belange im § 25 explizit festgelegt. Darüber hinaus sind verschiedene Nutzungsarten im Einzelnen geregelt.

Interessen der Bevölkerung

Die zuständigen Behörden haben bei ihren Entscheidungen nach diesem Gesetz die Interessen der ortsansässigen Bevölkerung an der Sicherung und Entwicklung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die Belange der regionalen Entwicklung, der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus zu berücksichtigen, soweit der Schutzzweck es erlaubt.

Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“
§ 25 NWattNPG