Im niedersächsischen Nationalparkgesetz (NWattNPG) ist die Berücksichtigung der regionalen Belange im § 25 explizit festgelegt. Darüber hinaus sind verschiedene Nutzungsarten im Einzelnen geregelt.
Außerdem sind im Nationalpark-Beirat alle relevanten Interessensgruppen vertreten.
Interessen der Bevölkerung
Die zuständigen Behörden haben bei ihren Entscheidungen nach diesem Gesetz die Interessen der ortsansässigen Bevölkerung an der Sicherung und Entwicklung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die Belange der regionalen Entwicklung, der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus zu berücksichtigen, soweit der Schutzzweck es erlaubt.
Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ § 25 NWattNPG