Schleswig-Holstein

Betreuung

im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer

Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer wird von hauptamtlichen Ranger:innen (dem Nationalparkdienst), ehrenamtlichen Nationalpark-Wart:innen und Naturschutzverbänden betreut. Zwischen ihnen besteht eine gute Zusammenarbeit, sie treffen sich regelmäßig, um ihre Aktivitäten abzusprechen und zu organisieren.

In Schleswig-Holstein werden Naturschutzgebiete zum Teil seit Jahrzehnten von Naturschutzverbänden betreut. Mit 7 Naturschutzverbänden wurden Betreuungsverträge für 20 Teilgebiete des Nationalparks geschlossen. Insgesamt 200 Personen engagieren sich so für den Nationalpark: Nationalpark-Betreuer:innen des 2011 als Nachfolge für den Zivildienst eingerichteten Bundesfreiwilligendienstes (BFD), junge Menschen, die ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) leisten, Praktikant:innen, freiwillige und hauptamtliche Mitarbeiter:innen. Sie beobachten und dokumentieren die Entwicklung „ihrer“ Gebiete, machen praktische Arbeiten und konzeptionelle Vorschläge und informieren die Öffentlichkeit.

Die 14 ehrenamtlichen Nationalpark-Wart:innen sind Persönlichkeiten aus der Region. Sie nehmen ähnliche Aufgaben wahr und sind außerdem wichtige Mittler:innen zwischen der Nationalparkverwaltung und Nutzergruppen oder Gemeinden. Sie können darüber auch Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften zum Schutz des Nationalparks feststellen und abwehren. Die Naturschutzverbände haben diese hoheitliche Aufgabe nicht.

Die wichtigsten Aufgaben der 17 hauptamtlichen Nationalpark-Ranger:innen bestehen in der Besucherinformation und Besucherlenkung, sie leisten praktische Naturschutzarbeit (beispielsweise Abzäunungen), beteiligen sich an Umweltbeobachtungsprogrammen, vernetzen und kooperieren mit anderen Betreuungspartnern sowie mit der Wasserschutzpolizei, Kommunen, Fischern, Schäfern usw. Durch ihre Tätigkeit im Gebiet sind sie Teil des Frühwarnsystems und beteiligen sich – beispielsweise bei Ölkatastrophen oder Walstrandungen – an der Bewältigung solcher Ereignisse. Sie sind auch befugt, Rechtsvorschriften zum Schutz des Nationalparks zu überprüfen und Zuwiderhandlungen feststellen und abzuwehren.

Betreuungsgebiete im schleswig-holsteinischen Wattenmeer
Betreuungsgebiete im schleswig-holsteinischen Wattenmeer

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